Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung

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Problem: Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung – Sie verbrennen ggf. Ihren Steuerberater

Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung

Sie lassen Ihre Steuererklärungen laufend durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellen und fühlen sich bei diesem gut aufgehoben. Sie haben Ihren Steuerberater allerdings über steuerlich relevante Tatsachen im Unklaren gelassen und damit eine Steuerhinterziehung begangen (zum Beispiel laufende Nebeneinnahmen nicht anzeigt). Dieses ist insoweit noch unproblematisch für Ihren Steuerberater.

Sie möchten nunmehr ins Reine kommen und den Sachverhalt korrigieren. Sie teilen dieses Ihrem Steuerberater mit. Diesem ist  nunmehr bewusst, dass Sie dauerhaft zum Beispiel Nebeneinahmen in der Vergangenheit hatten und in der Zukunft weiter haben werden. Nunmehr muss Ihr Steuerberater wie folgt vorgehen:

  1. Ihr Steuerberater ist nicht verpflichtet, die für Sie in der Vergangenheit gefertigten Steuererklärungen zu korrigieren. Ihr Steuerberater darf Sie auch nicht eigenmächtig beim Finanzamt anzeigen.
  2. Bei allen weiteren Steuererklärungen in der Zukunft muss Ihre Steuerberater jedoch die nicht erklärten Einnahmen berücksichtigen. Hier hat Ihr Steuerberater keine Wahl mehr. Wenn er dieses nicht macht, macht er sich selbst der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.

Problem

In dem Gespräch klärt Sie Ihr Steuerberater ordnungsgemäß auf, dass Sie nunmehr eine sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt abgeben können. Das bedeutet, dass Sie dem Finanzamt den Sachverhalt freiwillig anzeigen und dann die hinterzogenen Steuern und entsprechenden Zinsen nachzahlen müssen. Dafür werden Sie dann strafrechtlich nicht belangt. Sie würden dann so gestellt werden, wie Sie stünden, wenn Sie sämtliche nicht erklärten Einnahmen von Anfang an ordnungsgemäß im Rahmen der Steuererklärung erklärt hätten.

Wenn Sie die Steuern nachzahlen können, ist alles kein Problem. Häufig ist es aber so, dass Steuerhinterzieher nicht über ausreichend Geld verfügen, um die hinterzogenen Steuern nachzahlen zu können. Dann aber ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht (mehr) möglich.

Da eine strafbefreiende Selbstanzeige bei mangelnder Liquidität für die Vergangenheit nicht möglich ist, bestünde die Überlegung, ob Sie darauf hoffen, dass das Finanzamt die Steuerhinterziehung nicht entdeckt und diese irgendwann verjährt. Ihr Steuerberater kennt jedoch nunmehr den Sachverhalt und muss in künftigen neuen Steuererklärungen die „Nebeneinnahmen“ berücksichtigen, ohne sich nicht selbst strafbar zu machen. Macht er dieses aber, wird dem Finanzamt unter Umständen auffallen, dass von einem Jahr auf das andere Jahr die steuerlichen Einnahmen stark gestiegen sind. Das führt dann zur Rückfragen vom Finanzamt für die Vergangenheit und – je nach Fall –  zu einer hohen Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung der Vergangenheit mit den entsprechendem Strafverfahren.

Wenn Sie sich jedoch weigern, Ihrem Steuerberater die Nebeneinnahmen für die Fertigung der künftigen Steuerklärungen anzuzeigen, muss dieser das Mandat mit Ihnen beenden, damit Ihr Steuerberater sich nicht selbst strafbar macht. Dann aber müssen sich einen neuen Steuerberater suchen. Auf diese Art und Weise „verbrennen“ Sie also möglicherweise Ihren langjährigen und guten Steuerberater.

Lösung

Um das oben genannte „Verbrennen“ Ihres Steuerberaters zu verhindern, schalten Sie die Kanzlei Dierkes als Spezialist für Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht und Selbstanzeige ein, bevor Sie diesen Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater erörtern. Ihr Steuerberater wird es Ihnen danken, dass dieser gegebenenfalls nicht gezwungen sein wird, das Mandat mit Ihnen zu beenden.

Gemeinsam untersuchen wir, welche Optionen zur Lösung Ihres Problem bestehen. Da die Kanzlei Dierkes in diesem Fall Ihre Steuererklärungen nicht fertigt, ist diese frei von den Zwängen als Ihr Steuerberater. Sollte später eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht gezogen werden (können), würde dann Ihr Steuerberater mit in den Prozess bei der Korrektur der Steuererklärungen für die Vergangenheit einbezogen werden, um den Korrekturprozess möglichst effizient und kostengünstig für Sie durchzuführen.

Wenn Sie wie oben vorgeschlagen vorgehen, gefährden Sie nicht Ihre langfristige Geschäftsbeziehung mit Ihrem Steuerberater.

Für Fragen rufen Sie uns an.

Ihre

Kanzlei Dierkes

RECHT einfach das Beste aus der Situation machen

 

 

3 thoughts on “Steuerhinterziehung bei steuerlicher Beratung

  1. Die Informationen, die Sie hier zum Thema Steuerberatung mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.

  2. Es schadet doch im Prinzip nichts den Steuerberater zu wechseln. Denn normalerweise muss jeder Steuerberater die gleiche Qualifikation haben seinen Mandaten sach- und fachgerecht bei den Finanzbehörden oder ggf vor Gericht im Steuerrecht vertreten zu können. Ob er ein guter Steuerberater ist stellt sich gerade erst dann heraus, wenn Problemfälle auftreten und nicht solange er nur routinemäßige Buchhaltung und Jahresabschlüsse erstellt werden.

    1. Danke für Ihre Anmerkung.

      Das Verhältnis zu seinem Steuerberater ist ein Vertrauensverhältnis wie z.B. zu einem Arzt. Zumal ist es auch so, dass ein Steuerberater einen Mandanten besser beraten kann, wenn er dessen Lebensweg schon länger begleitet hat. Man kann aufgrund der Historie bessere Beratungsansätze erkennen. Wenn ich z.B. weiß, dass der Mandant viel zu vererben hat, kann ich als Steuerberater auch schon rechtzeitig und steueroptimiert eine Vermögensnachfolge anregen. Vor dem Hintergrund dieses Vertrauensverhältnisses wechseln Mandanten den Steuerberater ebenso ungern, wie einen Arzt, mit dem man zufrieden ist. Zumal braucht man dem Steuerberater dann nicht alle Sachverhalte noch einmal erläutern, welche eine Relevanz für zukünftige Steuern haben.

      Obgleich eines guten Vertrauensverhältnisses zum Steuerberater verschweigen Mandanten manchmal steuerrelevante Sachverhalte. Wenn man diese verschwiegenen Sachverhalte nun seinem Steuerberater offenbart, kann es sein, dass dieser unter Umständen gezwungen ist, das Mandat niederzulegen, um sich nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Ob der Steuerberater diesen Problemfall lösen kann, hängt in diesem Fall der Steuerhinterziehung ganz alleine von der künftigen Mitarbeit des Mandanten ab.

      Davon zu unterscheiden ist der Fall, wenn Sie als Mandant Ihrem Steuerberater immer alle steuerrelevanten Tatsachen ehrlich offengelegt haben und der Steuerberater diese Tatsachen nur falsch steuerlich gewertet hat. Diese falsche Wertung wäre dann alleine der Fehler des Steuerberaters. In diesem Fall läge keine Steuerhinterziehung des Mandanten vor.

      Für weitere Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

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