Strafrecht & Steuerstrafrecht
Strafrecht oder Steuerstrafrecht – Es geht um Ihre Zukunft!
Manchmal kommt der Vorwurf einer Straftat oder Steuerstraftat überraschend und manchmal nicht. Unabhängig von diesem Ausgangspunkt stehen jedem Beschuldigten garantierte Recht in einem Strafverfahren zu, welche die Kanzlei kennt und für Sie nutzt.
Beginn der Strafverteidigung
Ihre Strafverteidigung – egal ob im Strafrecht oder im Steuerstrafrecht – beginnt aber nicht erst in dem Strafverfahren vor Gericht. Das Strafverfahren beginnt schon in dem Ermittlungsverfahren der Polizei. Daher raten wir Ihnen dringend, uns so früh wie möglich als Verteidiger einzubinden, auch bei vermeintlich geringfügigen Delikten. Je früher Sie uns einschalten, desto besser und effektiver ist eine Strafverteidigung möglich.
Als Anwalt und Strafverteidiger erhalten wir die Einsicht in Ihre individuelle Ermittlungsakte bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft. So können wir schon auf dieser Ebene Missverständnisse bzw. Fehlinterpretationen ausräumen und ggf. eine öffentliches und ggf. rufschädigendes Strafverfahren oder Steuerstrafverfahren vermeiden.
Mit der Kanzlei Dierkes als Strafverteidiger sind Sie mit den staatlichen Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe.
Besonderheiten im Steuerstrafrecht
Sollten der Verdacht einer Steuerhinterziehung, also der Verdacht einer Steuerstraftat, im Raum stehen, so übernimmt die Steuerberaterkanzlei Dierkes auch die Kommunikation mit dem Finanzamt im Hinblick auf das parallel laufende Steuerfestsetzungsverfahren und vertritt Sie auch selbstverständlich auch hier in sämtlichen Instanzen zur Überprüfung der Rechtsansicht des Finanzamtes im Rahmen einer Steuerberatung.
Bitte beachten Sie, dass die Rechte und Pflichten im Steuerfestsetzungsverfahren andere sind als im Steuerstrafverfahren. Als Beschuldigter im (normalen) Strafverfahren dürfen Sie eine Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Im Steuerstrafverfahren hingegen sind Sie grundsätzlich verpflichtet, bei der Ermittlung der steuerrelevanten Tatsachen mitzuwirken, dass die Steuer korrekt durch das Finanzamt festgesetzt wird. Bei diesen sich widersprechenden Verpflichtungen unterstützen wir Sie.
Die Folgen einer fehlerhaften Beratung in einem Steuerstrafverfahren beziehungsweise einer schlechten Beratung im Vorfeld einer strafbefreienden Selbstanzeige können Sie am Fall vom Manager und ehemaligen Fußballspieler des Fußballclubs Bayern München, Uli Hoeneß, erkennen.
Beratungstätigkeiten:
- Strafverteidigung
- Verteidigung in sämtlichen Instanzen (Berufung und Revision)