Unternehmensberater für Management- und Strategieberatung
Die Kanzlei Dierkes – der Unternehmensberater für Entscheidungen im Management und für Strategie
Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung durch die Kanzlei Dierkes. Schließt sich dieses nicht aus? Nein! Die Kanzlei Dierkes kann und darf auch als Unternehmensberater tätig werden.
Der Inhaber der Kanzlei Dierkes hat als Rechtsanwalt und Steuerberater häufig bei früheren Firmen als Angestellter mit externen Unternehmensberatungen zusammengearbeitet. Management- und Strategieberatungen werden in der Praxis häufig durch externe Unternehmensberatungen durchgeführt. Nur ist es so, dass eine Entscheidung auf der Managementebene häufig auch steuerliche und rechtliche Fragen tangiert, welche durch die externen Unternehmensberatungen nicht außer acht gelassen werden und welche diese häufig nicht selbständig beantworten können, weil diesen diesbezüglich die Expertise fehlt.
In diesen Fällen fragen dann diese externen Unternehmensberater die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen von den Mandanten und die möglichen rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von deren geplanten Maßnahmen bei den Hausrechtsanwälten und/oder Haussteuerberatern der entsprechenden Firmen ab und verarbeiten diese Aussagen dann in Ihren eigenen Gutachten.
Im Rahmen der Gestaltungsberatung im Steuerrecht zur steueroptimierten Gestaltung Ihres Unternehmens sowie als auch im Rahmen der Prozessrechtsvertretung vor Gerichten ist die Kanzlei Dierkes immer gehalten, Überlegungen im Rahmen des Managements und der Strategie automatisch zu berücksichtigen. Von daher ist die Unternehmensberatung auch unser regelmäßiges Tagesgeschäft, wenn nicht nur abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit (zum Beispiel vor Gericht) aufgearbeitet, sondern Sachverhalte (bzw. Ihr Unternehmen) für die Zukunft optimal gestaltet werden soll.
Die Kanzlei Dierkes berücksichtigt die dieser im Rahmen der täglichen Beratung bekannt gewordenen rechtlichen und steuerlichen Sachverhalte auch bei den Prozessen der Unternehmensberatung. Insoweit besteht als kein Risiko, dass solche Sachverhalte gegebenenfalls versehentlich bei der Unternehmensberatung außen vor bleiben.
Unternehmensberater bzw. Unternehmensberatung ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Der Vollständigkeit weist die Kanzlei Dierkes darauf hin, dass der Begriff „Unternehmensberater“ oder „Unternehmensberatung“ gesetzlich nicht geschützt ist. Das heißt, dass jede Person im Wirtschaftsleben als „Unternehmensberater“ oder im Rahmen einer „Unternehmensberatung“ auftreten darf; auch eine Person ohne Schulabschluss und Ausbildung. Vor diesem Hintergrund sollten Sie bei der Wahl eines Unternehmensberaters für Ihre Zwecke die berufliche Qualifikation immer kritisch hinterfragen.
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht darf hingegen nur verwenden, wer zuvor jeweils eine strenge staatlich überwachte Prüfung ablegt hat, wo Durchfall bis zu 50% nicht unüblich sind.
Leistungsspektrum der Unternehmensberatung der Kanzlei Dierkes
- Digitalisierung
- Servicequalität Kundenzufriedenheit
- Qualität im Kundenkontakt
- Interimsmanagement
- Nachfolgeregelung
- M&A–Projekte
- Firmenanalyse & (Re-) Organisationsberatung
- Change-Management-Beratung
- Prozessberatung