Bericht über und Tipps für eine Hausdurchsuchung

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Bericht über und Tipps für eine Hausdurchsuchung

Bericht über und Tipps für eine Hausdurchsuchung – Ein Gedächtnisprotokoll über eine Hausdurchsuchung bei einem Mandanten von der Kanzlei Dierkes

Viele kennen Hausdurchsuchungen aus dem Fernsehen. Diese Fernsehrealität ist häufig jedoch sehr weit von der Realität entfernt. Jedenfalls ist die Hausdurchsuchung der eigenen Geschäftsräume und Privaträume aus Mandantensicht nur halb so unterhaltsam.

Nachfolgend die anonymisierte Darstellung einer abgelaufenen und durch die Kanzlei Dierkes begleiteten Hausdurchsuchung.

 

Ca. 8:30 Uhr

Ein Mitarbeiter vom Mandanten der Kanzlei Dierkes ruft mich, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Thorsten Dierkes auf meinem Handy an. Diesen Anruf hatte ich jedoch verpasst, weil ich in einem Meeting war.

 

Ca. 9:05 Uhr

Der Leiter des Unternehmens der Mandantschaft ruft mich noch einmal auf dem Handy an und teilte mir mit, dass die Behörden mit diversen Beamten in den Geschäftsräumen aufgetaucht sind. Ich sagte, dass ich in einer halben Stunde vor Ort bin und teilte dem Mandanten noch mit, dass er nichts gegenüber den Behörden sagen soll. Allenfalls könne er sich über das Wetter unterhalten.

Tipp:

Nichts mit den Behörden in der Sache besprechen. Auf die Gefahr hin, dass man ins „Plaudern“ kommt, besser überhaupt nichts sagen. Die Beamten machen das nicht zum ersten Mal und kennen das Prozedere. Letzteres nehmen ein Schweigen der durchsuchten Person nicht „krumm“. 

Auch nichts unterschreiben. An dieser Stelle einfach darauf verweisen, dass der Rechtsanwalt gleich kommt. 

Der Tag ist nunmehr für mich leider auch nicht mehr planbar. Sämtliche angesetzten Besprechungen und Telefontermine wurden durch das Sekretariat storniert. Die fristgerechte Einreichung eines Schriftsatzes an ein Gericht in einer anderen Sache musste noch schnell über einen Vertretungskollegen organisiert werden.

Ca. 9:45 Uhr

Mannschaftswagen der Behörden (darunter Zoll und Finanzamt für Fahndung und Strafsachen) standen auf dem Betriebsgrundstück des Mandanten. Ich begrüße jeden der 12 angetroffenen Beamten, den anwesenden Staatsanwalt, den neutralen Zeugen (bei jeder geplanten Hausdurchsuchung muss ein neutraler Zeuge der Gemeinde / Stadt anwesend sein) sowie meine Mandantschaft mit Handschlag (noch vor Coronazeiten). Aktuell stehen die Beamten nur herum und warten auf den Beginn der Hausdurchsuchung. Die Beamten und der Mandant warteten auf mein Eintreffen im Aufenthaltsraum, damit die Durchsuchung weitergeführt werden kann.

Meine Mandantschaft wurde selbstverständlich schon um sämtliche Mobiltelefone erleichtert. Ein Zugang zu der IT (Desktop-Rechner, Notebooks, Netbooks, Server) durch meine Mandantschaft wurde bereits dauerhaft durch die Behörden unterbunden.

Der Mandat war etwas blass, blieb aber ruhig und bot auch den Beamten Kaffee an.

Tipp:

Auch die Beamten machen nur deren Job. Es macht die Situation nicht besser, wenn Sie die Beamten persönlich angehen. Schon an dieser Stelle kann man Punkte sammeln. Daher den Beamten ruhig Kaffee anbieten. Jeder betroffenen und durchsuchten Person werden kräftige Beamte zur Seite gestellt, um die zu durchsuchende Person zu beobachten. Für den Fall, dass die zu durchsuchende Person mal die Nerven verliert, stünden diese Beamten dann „kontrollierend“ mit Handschellen zur Seite. Letzteres war in diesem Fall aber glücklicherweise nicht notwendig. 

Ich lasse mir den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten aushändigen und prüfe diesen, insbesondere bezüglich des Umfanges der zu durchsuchenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Nach der Prüfung teile ich den Behörden mit, dass freiwillig keine Herausgabe von Unterlagen, Informationen, Computer, Telefone etc. erfolgt.

Tipp:

Nie freiwillig Dinge, Unterlagen, Informationen etc. an die Beamten herausgeben. Dieses sollte auch immer beherzigt werden. Dann müssen die Behörden diese Dinge beschlagnahmen. Dieses kann aber Vorteile bringen. Wenn man z.B. freiwillig Gegenstände herausgibt und sich später herausstellt, dass der Durchsuchungsbeschluss aus welchen Gründen auch immer rechtswidrig war, können bei einer freiwilligen Herausgabe gefundene Beweise gleichwohl eher verwertet werden, als bei einer zwangsweisen Beschlagnahme. Vor diesem Hintergrund sollte NIEMALS eine freiwillige Herausgabe erfolgen. Auf das „Betriebsklima“ vor Ort zwischen der durchsuchten Person bzw. Firma und der Polizei hat dieses keine Auswirkung. Das Kreuzchen auf dem Durchsuchungsprotokoll wird dann statt bei „freiwilliger Herausgabe“ lediglich bei „Beschlagnahme“ gesetzt. Wie oben schon gesagt, sind die Beamten Profis und kennen das Prozedere. Im Ergebnis sind die Beamten vor Ort nur sehr gut bezahlte „Umzugshelfer“ mit Pistolen. Deren Aufgabe ist es nur, sämtliche möglichen Beweise katalogisiert bzw. sortiert in Kartons zu verpacken und dann mitzunehmen. Nicht ist es deren Aufgabe, z.B. Akten und Dokumente zu sichten. Dieses ist nicht deren Aufgabe. Zeitlich könnten diese es auch gar nicht. Daher werden nur Sachen eingepackt und mitgenommen, Umzugshelfer eben halt. Die Sichtung und Auswertung der Umzugskartons erfolgt dann im Büro der Behörden. 

 

Ca. 10:15 Uhr

Nach der Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses schwärmen die Polizisten bzw. Umzugshelfer im gesamten Haus aus und räumen sämtliche Akten aus den Schränken fein säuberlich in akribisch durchnummerierte Umzugskartons. Dieses geschieht Zimmer für Zimmer. Lose Blattstapel auf den Schreibtischen werden in einzelne Plastiktüten verpackt und nach Erfassung im Protokoll ebenso in die Umzugskartons gelegt.

Ich gehe durch das Haus und beobachte die Polizei bei der Hausdurchsuchung. Dabei treffe ich auf zwei Beamte vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ist jedoch kein Finanzamt. Es ist die Polizeibehörde der Finanzverwaltung und ermittelt ins Sachen Steuerhinterziehung. Gleichwohl sind es ehemalige Finanzbeamte. Weil auch ich ein ehemaliger Finanzbeamter bin, unterhalte ich mich mit diesen, um einen besseren Kontakt aufzubauen.

Danach unterhalte ich mich mit der Person, welche im Rahmen der IT Forensik damit begann, sämtliche Festplatten aller Computer zu spiegeln. Dieses kann erfahrungsgemäß Stunden bzw. auch Tage dauern.

Tipp

Heutzutage kann kaum eine Betrieb ohne Computer geführt werden. Diese sind teilweise essentiell für den Betrieb (Online-Banking, Beantwortung von Emails, Anweisungen an Mitarbeiter etc.). Damit also der Betrieb eines Unternehmens nicht stillgelegt wird, wird bei einer Hausdurchsuchung empfohlen dringend vor Ort abzuklären, welche PCs oder Notebooks am dringendsten benötigt werden. Dieses sollte dann auch sofort dem IT Forensiker mitgeteilt  und gebeten werden, diese Computer zuerst zu spiegeln.  Im Regelfall werden die Wünsche berücksichtigt. Man muss sagen, dass diese Personen Profis sind. Die machen Ihre Arbeit und kommen einem auch entgegen, soweit es möglich ist. Also ruhig nachfragen.

Alle Beamten tragen ihre Dienstwaffen. Bestimmte Beamte sind abgestellt, die durchsuchten Personen zu bewachen und weichen dieser nicht von deren Seite. Nachdem sich aber herausstellt, dass meine Mandantschaft ruhig ist, unterhält man sich über diverse Themen wie Dienstwaffen, schiefgelaufene Hausdurchsuchungen, Beamtenpensionen etc. bei einer angebotenen Tasse Kaffee im Sozialraum des Mandanten. Teilweise wird auch gelacht. Der Mandant hatte die Situation akzeptiert. Es ist also alles unter Kontrolle.

Ich frage meine Mandantschaft, ob diese wisse, was bei den anderen Standorten und bei ihm zu Hause los ist. Er konnte es mir nicht sagen. So rief ich dann von meinem Handy aus die Ehefrauen der Gesellschafter an, um ein Bild über die gesamte Lage zu bekommen. Die Polizei wendete nichts gegen ein Gespräch meiner Mandantschaft mit dessen Ehefrau ein, hörten aber zu. Vorab teilte ich meiner Mandantschaft mit, dass Gespräche (die seiner Ehefrau) ggf. auch abgehört werden. Daher empfahl ich, nichts Relevantes in der Sache zu besprechen. (Ergänzung: Im Nachgang stellte sich auch heraus, dass der Mandant tatsächlich schon telefonisch überwacht wurde).

Tipp

Häufig werden Hausdurchsuchungen im Vorfeld auch von Telefonüberwachungen begleitet. Die Telefonüberwachung kann auch nach der Hausdurchsuchung weiter durchgeführt werden. Manchmal dient die Hausdurchsuchung auch dazu, dass sich mutmaßliche Beschuldigte telefonisch danach austauschen und man dann erst wertvolle Beweise gewinnt.

Im Rahmen der Telefonate mit den Ehefrauen stellte sich heraus, dass die Beamten auch an allen Standorten des Unternehmens aktiv waren. Zudem wurden auch sämtliche Privaträume der Geschäftsführer und Gesellschafter von den Beamten durchsucht. Die Stimmung bei den Ehepartnern zu Hause war auf dem Nullpunkt. Dieses ist auch verständlich, wenn Beamte sämtliche Kleiderschränke inklusive der Unterwäsche etc. durchsuchen. Insgesamt waren ca. 100 Beamte an der Durchsuchung beteiligt.

Mit Schrecken schaue ich auf die Ladeanzeige meines Handys. Telefonate werden nicht mehr lange möglich sein. Mein Ladegerät hatte ich letzte Nacht im Büro gelassen. Allerdings habe ich aber immer eine kleine Powerbank für Notfälle dabei. Kommunikation ist also weiter gesichert.

Da ich mich frei bewegen konnte, ging ich ab und zu hinaus auf den Parkplatz, um privat mit den Ehefrauen telefonieren zu können und gab auch diesen Anweisungen, nichts freiwillig herauszugeben.

Der Aufenthaltsort eines Gesellschafters und Geschäftsführers war noch unbekannt. Die Behörden hatten hier noch keine Informationen über dessen Verbleib. Ich konnte diesen jedoch telefonisch erreichen, teilte aber gleich zu Beginn des Telefonats mit, dass nichts am Telefon gesagt werden sollte, weil ein Telefonüberwachung nicht ausgeschlossen werden kann (Ergänzung: Was sich später auch bewahrheitete!).

Ca. 14:00 Uhr

So langsam hat die Polizei alles in die Umzugskartons verpackt. Zusammen mit meiner Mandantschaft gleichen wir die gesammelten Inhalte der Kartons mit den von der Polizei geschriebenen Inhaltslisten in den Umzugskartons ab. Dabei ist uns ein Nummerierungsfehler aufgefallen. Dieser wird korrigiert. Danach werden die Durchsuchungsprotokolle von meiner Mandantschaft unterschrieben.

TIPP

Immer die Listen mit den Kartons abgleichen, was alles mitgenommen wird. Auch bei den Behörden kann nämlich etwas abhanden kommen. Alles schon passiert. Selbst bei Sexualdelikten ist schon erhebliches und belastendes Beweismaterial abhanden gekommen. Traurig aber wahr! Wenn dann später  Mandantenunterlagen nicht vorhanden sind, könnten die Behörden ansonsten der Firma bzw. den Verantwortlichen den Vorwurf machen, dass diese im Vorfeld schon Beweismittel vernichtet haben. 

Der IT Forensiker kopiert noch fleißig Festplatten.

Tipp

Nach der Spiegelung der Festplatten nutzen die Behörden zurück in deren Büroräumen zur Auswertung der Festplatten die Software von einem deutschen IT Unternehmen „X-ways“. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen hingegen benutzt die kanadische Software FSK. FKS ist ursprünglich eine Software, welche zum Auffinden von Kinderpornografie auf Computern geschaffen wurde. Diese FKS-Software wird heute aber auch vom den Finanzbehörden zur Ermittlung in Sachen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung genutzt. Meine Mandantschaft hat jedoch nichts mit Kinderpornografie zu tun. Hier geht es um reine Wirtschaftskriminalität. 

 

Ca. 15:00 Uhr

Der letzte Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens trifft freiwillig in der Zentrale ein. Auch dieser wird vor Ort von den Beamten durchsucht. Ebenso trifft ein weiterer Mitarbeiter der Firma ein, welcher ebenfalls durchsucht wird.

 

Ca. 15:15 Uhr

Der Staatsanwalt möchte mit meiner Mandantschaft und mir alleine sprechen und macht dabei ein ernstes Gesicht. Sämtliche Beamte müssen den Raum verlassen. Dieser teilte uns dann mit, dass er vom Einsatzleiter gehört hätte, dass es telefonische Anweisungen meiner Mandantschaft gäbe, dass Personen bzw. Mitarbeiter untertauchen sollen. Sollten diese Anweisungen von meiner Mandantschaft kommen, würde er diese wegen Verdunklungsgefahr festnehmen lassen.

Ich erwiderte darauf, dass meine Mandantschaft seit heute morgen keinen Zugang mehr zu Mobiltelefonen oder sonstigen Zugang zu Kommunikationsmittel mehr haben und auch nur im Beisein der Polizei mit der Ehefrau telefonierten. Im Übrigen können sehr wohl auch Mitarbeiter von sich aus untereinander telefoniert und sich „gegenseitig wild“ gemacht haben. Diese haben die Hausdurchsuchung ja selbst direkt an den Unternehmensstandorten mitbekommen. Der Staatsanwalt ist überzeugt und spricht keine Festnahme aus.

 

Ca. 15:15 Uhr

Ich besorge mir die direkten Kontaktdaten vom Leiter der Durchsuchung vor Ort und vom Staatsanwalt.

Tipp

Nach der Hausdurchsuchung muss der Betrieb eines Unternehmen schnellstmöglich wieder weiterlaufen. Daher sollte man unbedingt wissen, wo sich die mitgenommenen Geschäftsunterlagen befinden und wer der Ansprechpartner ist. Auf diese Art und Weise kann man sich dann grundsätzlich schnell und jederzeit Kopien von den mitgenommenen Unterlagen anfertigen lassen. Die Behörden sind hier auch sehr kulant und scannen sogar die Dokumente kostenfrei selbst ein. Dazu muss man dann aber anhand der Protokolle über die mitgenommen Unterlagen genau angeben könnten, in welchen Kartons und welchem Ordner sich die Dokumente befinden. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Kopien von den Unterlagen vor Ort bei den Behörden im Beisein eines Beamten selbst vorzunehmen. 

 

Ca. 17:00 Uhr

Zuletzt verlässt die IT Forensik mit noch nicht gespiegelten Computern und mit dem Leiter der Hausdurchsuchung die Zentrale des Unternehmens. Wir geben uns noch alle höflich die Hände und wünschen uns mit einem leichten Lächeln auf dem Gesicht gegenseitig und freundlich ein nicht baldiges Wiedersehen.

 

Ca. 17:15 Uhr

Kurzbesprechung mit meiner Mandantschaft bzgl. des weiteren Vorgehens. Terminvereinbarung in meinen Büroräumen, wo wir sicher nicht abgehört werden können.

 

Nachtrag

Die Mobiltelefone wurden auch von der IT Forensik mitgenommen. Die Spiegelung der Mobiltelefone ging nicht vor Ort. Die Telefone wurden ca. 3 Tage später wieder zurückgegeben bzw. wurden durch meine Mandantschaft abgeholt.

 

Empfehlung zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen

  1. Bleiben Sie höflich. Die Polizei macht auch nur Ihre Arbeit.
  2. Rufen Sie sofort Ihren Rechtsanwalt an. Hierbei steht Ihnen die Kanzlei Dierkes jederzeit zur Verfügung.
  3. Geben Sie nichts freiwillig heraus. Stimmen Sie nicht einer freiwilligen Herausgabe von Dokumenten oder sonstigen Dingen zu.
  4. Teilen Sie mit, welche Dinge Sie schnell wieder für den Betrieb benötigen.
  5. Klären Sie die Rückgabe der PCs, Notebooks, Mobiltelefone etc. ab. Ohne PCs kann heute kaum ein Betrieb mehr geführt werden.
  6. Lassen Sie sofort Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt beantragen. Die Kanzlei Dierkes steht hier gerne zur Verfügung.
  7. Bedenken Sie immer eine mögliche Telefonüberwachung (TÜ) vor und nach der Hausdurchsuchung.
  8. Sagen Sie während der Anwesenheit von Beamten nichts in der Sache aus. Unterhalten Sie sich ausschließlich über belanglose Dinge.
  9. Nach der Hausdurchsuchung besprechen Sie die Angelegenheit und das weitere Vorgehen mit dem Rechtsanwalt in dessen Büroräumen.

Zur Unterstützung bei Hausdurchsuchungen steht Ihnen der Unterzeichner jederzeit gerne zur Verfügung. 24 Stunden und 7 Tage die Woche. Die Anrufe auf die Festnetznummer der Kanzlei Dierkes werden am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten auf ein Notmobiltelefon weitergeleitet. So ist gewährleistet, dass Ihnen die Kanzlei Dierkes jederzeit helfend zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie uns.

 

Kanzlei Dierkes

RECHT sicher durch die Hausdurchsuchung und danach

 

Zusammenfassung
Art der Dienstleistung
online-Rechtsberatung und online-Steuerberatung
Dienstleister
Kanzlei Dierkes,
Ina-Seidel-Str. 28,Oldenburg,Germany-26133,
Telephone No.+49 441 4854613
Gebiet
Weltweit
Beschreibung
Schnelle und kompetente Rechtsberatung und Steuerberatung per Skype-Videokonferenz (Tele-Beratung) für nicht mobile Personen oder Personen im Ausland.

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