Zivilrecht und Privatrecht
Umfassende Beratung im gesamten Streitverfahren im Zivilrecht und Privatrecht
Zivilrecht und damit Privatrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten regelt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den beteiligten Rechtssubjekten um natürliche Personen oder Unternehmen (GmbH, AG, GmbH & Co. KG, Einzelunternehmer, Stiftungen) handelt.
Die Kanzlei Dierkes vertritt Ihre Rechte im Rahmen des Zivilrechtes gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretung vor Gericht erfolgt inbesondere vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Auch nach dem Abschluss des gerichtlichen Verfahren stehen wir Ihnen im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil unterstützend zur Seite.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, zunächst eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit zu versuchen. Ein solcher Ansatz kann grundsätzlich hohe Kosten (insbesondere Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten) vermeiden und kann sehr vorteilhaft sein. Wir unterstützen Sie sachlich in solchen Verhandlungen, welche in einem schriftlich festgehaltenen Vergleich enden.
Das Zivilrecht gliedert sich wie folgt in:
- Allgemeines Privatrecht
- Sonderprivatrecht
Allgemeines Privatrecht
Das Allgemeine Privatrecht besteht aus den folgenden Gebieten:
- Schuldrecht (Kaufverträge, Lieferverträge, Darlehen, Bürgschaften, Verbraucherverträge etc.)
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Sonderprivatrecht
Das Sonderprivatrecht umfasst insbesondere die nachfolgenden Bereiche:
- Handelsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Wertpapierrecht
Verbindung zum Steuerrecht – unser Stärke
Als Unternehmer haben Sie jeden Tag mit mündlichen oder schriftlichen Verträgen und damit mit dem Privatrecht zu tun. Von Interesse ist für Unternehmer aber immer auch, wie sich zivilrechtlich abgeschlossene Verträge steuerlich auswirken. Ein zivilrechtlich vorteilhafter Vertrag kann unter Umständen steuerrechtlich fatale Folgen haben. Die Kanzlei Dierkes ist aufgrund der Dreifachqualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in der Lage, Ihre zivilrechtlichen Verträge auf steuerliche Auswirkungen zu beurteilen.
Wenn Ihre zivilrechtlichen Verträge noch nicht abgeschlossen sind, optimiert die Kanzlei Dierkes diese Verträge steuerlich für Sie.