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Handelsrecht

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Handelsrecht

Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung im Handelsrecht ist Ihr Vorteil

Unsere Beratung im Bereich des Handelsrechtes konzentriert sich im Wesentlichen auf die drei nachfolgenden Bereiche:

  1. Handelsvertreterrecht
  2. Vertriebsrecht
  3. Vertragsrecht

Die Kanzlei Dierkes berät inländische Unternehmen verschiedener Branchen zu allen Fragen des täglichen Handelsrechtes. Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei bezüglich deren innerdeutschen und grenzüberschreitenden Handelsgeschäften. 

Handelsvertreterrecht

Die Kanzlei Dierkes unterstützt Sie bei dem Entwurf der zu Ihrer Vertriebsstruktur passenden Verträge. Wir gestalten für Sie steueroptimiert die Verträge für Handelsvertreter, Vertragshändler oder auch Kommissionsgeschäfte. 

Sollten Sie noch ganz in den Anfängen stehen, beraten wir Sie auch bei dem Aufbau Ihrer ganzen Vertriebsstruktur. 

Im Rahmen von Handelsvertreterverträgen unterstützt und vertritt die Kanzlei Dierkes Sie nachhaltig bei der Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Recht in gerichtlichen Verfahren. So insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB.

Vertragsrecht

Häufig kommt es bei der Geschäftsbeziehung zwischen Parteien zu Konflikten. Gestritten wird dabei häufig um Leistungsstörungen im Hinblick auf die Erfüllung oder Nichterfüllung von Leistungen oder Zahlungen. Bei diesen Problemen geben wir Ihnen nach sorgfältiger Prüfung zunächst eine professionelle Einschätzung der Erfolgsaussichten zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Philosophie ist es nicht, Sie in ein gerichtliches Verfahren zu treiben, welche Sie unter Umständen gar nicht gewinnen können. Sollten allerdings gute rechtliche Argumente und Erfolgschancen auf Ihrer Seite bestehen, setzen wir Ihre Interessen auch gerichtlich durch.

Unser Ansatz ist es eher, gerichtliche Prozesse im Rahmen vorbeugender Maßnahmen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang entwerfen wir für Sie maßgeschneiderte Kaufverträge, Werkverträge oder auch Werklieferungsverträge. Diese zeigen umfänglich und deutlich die Rechte und Pflichten im gesamten Vertragsverhältnis auf, so dass sich gerichtliche Verfahren (meistens) erübrigen. Auch unterstützen wir Sie im Rahmen der Verhandlung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern.

Im Rahmen des Vertragsrechtes hat allerdings auch die Erstellung und Überprüfung von bzw. bereits vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine entscheidende Bedeutung. Da insbesondere auch die Rechtsprechung das Recht zu den AGB kontinuierlich fortentwickelt, ist es unerlässlich, vorhandene AGB laufend auf Aktualität zu überwachen und ggf. anzupassen.

Darüber hinaus ist die Kanzlei Dierkes in diesem Zusammenhang wie folgt tätig: 

  • Die Auseinandersetzung mit Lieferanten, Kunden, Konkurrenten und Mitarbeitern
  • laufende Beratung zu den sonstigen Rechtsfragen im und rund um das Wirtschaftsrecht eines Unternehmens
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung Ihrer Rechte
Mann mit Anzug vor großem Bildschirm - Mit der Kanzlei Dierkes in die Zukunft!
Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein!

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N 53° 5′ 53.5992″ E 8° 12′ 32.148″

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