Insolvenzrecht
Erfahren im Insolvenzrecht: Ihr Unternehmen ist vor und in der Krise bei der Kanzlei Dierkes gut aufgehoben
Das Insolvenzrecht betrachtet im Rahmen von finanziellen Schwierigkeiten Ihres Unternehmen zwei Phasen:
- Phase vor der Insolvenz: Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
- Phase ab der Insolvenz: Insolvenzverfahren
Restrukturierungsberatung und Sanierungsberatung
Die Restrukturierungsberatung und Sanierungsberatung außerhalb des Insolvenzverfahrens ist unsere Stärke. In diesem Fall findet das Insolvenzrecht noch keine Anwendung. Wir zeigen Ihnen neue Perspektiven für Ihr Unternehmen in der Krise oder in Phasen der Umstrukturierung auf.
In der Restrukturierungs- und Reorganisationsberatung von Unternehmen greifen zudem die sonstigen Beratungsschwerpunkte der Kanzlei Dierkes wie das Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht ineinander. Schließlich ist eine Sanierung ohne Berücksichtigung und Planung der steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen bei einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung nicht vorstellbar.
Damit es gar nicht erst zu der Insolvenz kommt, unterstützen wir Sie bei den notwendigen Analysen und Maßnahmen, damit Sie wieder auf den wirtschaftlichen Erfolgskurs zurückfinden.
Schuldnerberatung und Insolvenzrecht
Die Schuldnerberatung unterscheidet zunächst im Hinblick auf die drei nachfolgend genannten Personenkreise:
- Privatpersonen
- Selbstständige
- Unternehmen
Schuldnerberatung für Privatpersonen
Schritt 1:
Zunächst macht sich die Kanzlei Dierkes in dem ersten Termin ein Bild Ihrer gesamten finanziellen Situation (Verschuldungssituation).
Schritt 2:
Prüfung, ob sich ein Insolvenzverfahren noch durch eine professionelle Schuldenbereinigung abwenden lässt. Im Rahmen dessen wird u.a. versucht, durch Verhandlungen einen Teilverzicht der Gläubiger zu erreichen.
Schritt 3:
Sofern Schritt Nr. 2 nicht erfolgreich oder aussichtslos ist, würde das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet werden müssen. Hierbei begleitet Sie die Kanzlei Dierkes auf Ihren Wunsch bis zur Restschuldbefreiung durch sämtliche Instanzen.
Schuldnerberatung bei Selbständigen
Schritt 1:
Auch bei der Schuldnerberatung bei Selbständigen verschafft sich die Kanzlei Dierkes in dem ersten Termin ein Bild Ihrer gesamten finanziellen Situation (Verschuldungssituation).
Schritt 2:
Auch hier wird wie bei den privaten Personen zunächst geprüft, ob noch eine Insolvenz durch eine Schuldenbereinigung abgewendet werden kann. Auch in diesem Punkt würde die Kanzlei Dierkes in Verhandlungen mit Ihren Gläubigern über einen Teilverzicht von deren Forderungen eintreten.
Schritt 3:
Sollte der Schritt Nr. 2 nicht erfolgreich oder von vorneherein als aussichtslos sein, würde dann das Regelinsolvenzverfahren angestrengt werden.
Die Kanzlei Dierkes unterstützt Sie in sämtlichen Maßnahmen zur Einleitung des Regelinsolvenzverfahren und berät Sie zudem, ob möglicherweise Ihr Betrieb während der Insolvenz fortgeführt werden kann. oder ob ggf. auch eine eine Neugründung ratsam ist.
Schuldnerberatung für Unternehmen
Schritt 1:
Auch bei der Schuldnerberatung für Unternehmen steht die Analyse des Vorliegens der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie das Ausloten von Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens im Mittelpunkt.
Schritt 2:
Sollte sich im Rahmen der Analyse zu Schritt Nr. 1 herausstellen, dass ein Insolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenz) nicht mehr vermieden werden kann, steht Ihnen die Kanzlei Dierkes während des Verfahrens zur Beantragung der Insolvenz Insolvenzantragsverfahrens zur Seite. Sollte eine positive Fortführungsprognose für Ihr Unternehmen vorliegen, könnte mittels eines Insolvenzplanverfahrens ggf. eine Zerschlagung des Unternehmens abgewendet und damit Ihr Unternehmen gerettet werden.
Abschließender Hinweis
Wie Sie oben erkennen können, ist die Analyse Ihrer finanziellen Situation der Ausgangspunkt für die Erörterung, welche weiteren Schritte einzuleiten sind. Um allerdings beurteilen zu können, ob eine Zahlungsunfähigkeit oder aber eine Überschuldung vorliegt, ist es notwendig, Bilanzen und Vermögenssituationen professionell einschätzen zu können. Die Kanzlei Dierkes ist nicht nur eine Rechtsanwaltskanzlei, sondern auch eine Steuerberaterkanzlei. Die Analyse von Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen von Unternehmen ist unser Tagesgeschäft. Vor diesem Hintergrund haben Sie die Sicherheit, dass wir Ihre Situation richtig einschätzen können.
Option: Insolvenz in einem anderen EU-Land als Deutschland
Im Rahmen unserer Schuldnerberatung prüfen wir auf Ihren Wunsch auch, ob für Sie ggf. auch eine Insolvenz in einem anderen Land als Deutschland in Frage kommt. Das Insolvenzrecht anderer Länder hat zum Teil erheblich kürzere Wohlverhaltensperioden für Privatinsolvenzen als das deutsche Insolvenzrecht und ist zum Teil deutlich „preisgünstiger“. Insoweit könnten Sie dann ggf. auch Ihre Insolvenz in einer kürzeren Zeit abwickeln.
Anfechtungen im Rahmen der Insolvenz
Die Kanzlei Dierkes berät und vertritt Sie auch bei Anfechtungen im Rahmen des Insolvenzrechtes.
Wenn für ein Unternehmen das Insolvenzverfahren eingeleitet wird, wird für die Durchführung der Insolvenz vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt.
Tagesgeschäft eines Insolvenzverwalters ist es unter anderem, die Rechtshandlungen des insolventen Unternehmen vor der Insolvenz darauf zu untersuchen, ob diese wieder rückgängig gemacht werden können (Anfechtung). So zum Beispiel der Abschluss von Geschäften, Bezahlung von Geschäften, Veräußerung von Gütern, Schenkungen etc. wieder rückgängig gemacht werden können.
Den Anfechtungstatbeständen gemeinsam ist der Umstand, dass mit ihnen Rechtshandlungen rückgängig gemacht werden sollen, die zugunsten spezieller Personen oder Personengruppen in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit der Krise des Insolvenzschuldners stehen.
Wenn ein Insolvenzverwalter eine solche Anfechtung vornimmt, wird dieser Ihnen gegenüber die Anfechtung schriftlich erklären und Ihnen auch die Anfechtungsgründe erläutern. Nehmen Sie die Anfechtung nicht so einfach hin. Im Rahmen des Massengeschäftes bei Insolvenzverwaltern wird häufig schnell eine Anfechtung ausgesprochen, ohne dass Anfechtungsgründe vorliegen. Schalten Sie die Kanzlei Dierkes zur Überprüfung der Anfechtung ein. Häufig wird die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nach Sachverhaltsaufklärung fallen gelassen oder zumindest reduziert.