IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen

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IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen

Im Rahmen der Ermittlungen der Finanzämter und der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen greift die Finanzverwaltung immer mehr auf IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen zurück. Bei der Buchführung von Betrieben bzw. bei Kontoauszügen handelt es sich in erster Linie um Zahlenmaterial. Dieses Zahlenmaterial kann jedoch auch über Computer IT-technisch ausgewertet werden. 

Aufgrund von IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen fallen dem Finanzamt bzw. auch dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen auch der Nachweis von Steuerhinterziehungen tendenziell grundsätzlich leichter. 

Ihr Steuerstrafverteidiger sollte auch gute IT-Kenntnisse haben

Wenn die Finanzverwaltung mit Hilfe von IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehung versucht, Sie der Steuerhinterziehung zu überführen, sollte auch Ihr Steuerstrafverteidiger in der Lage sein, die Ermittlungsergebnisse der Ermittlungsbehörden nachvollziehen und auch auch überprüfen zu können. Man kann aber die Ermittlungsergebnisse nur dann überprüfen, wenn man selbst in der Lage ist, solche Auswertungen vorzunehmen. Das ist wie bei der Mathematik: Jemand, welcher nicht rechnen kann, kann auch nicht das mathematische Ergebnis einer Rechenoperation einer anderen Person überprüfen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie darauf achten, dass Ihr Steuerstrafverteidiger auch selbständige IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen vornehmen kann. Ansonsten vergeben Sie große Chancen bei der Verteidigung gegen eine Steuerhinterziehung. 

Beispiel – Abgleich des Warenbezugs mit Ausgangsumsätzen über mehrere Jahre

In einem aktuell Fall warf das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen einem unserer Mandanten vor, dass dieser mittels selbst erstellter Scheinrechnungen vorsätzlich und wahrheitswidrig Betriebsausgaben in der Buchführung „generiert“ hätte. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen konnte durch durch den Steuerberater des Mandanten nicht davon überzeugt werden, dass unsere Mandantschaft tatsächlich entsprechende Leistungen von Subunternehmern bezogen hatte. 

Die Kanzlei Dierkes hatte dann sowohl den Materialbezug, die Abschlagszahlungen an Kunden sowie die bezogenen Leistungen von Subunternehmern unserer Mandantschaft ausgewertet und dann grafisch auf einer Zeitschiene dargestellt. Aufgrund dessen ergab sich dann eindeutig, dass die vorgenannten Kennzahlen auch über den Ermittlungszeitraum hinaus immer in glaubhafter Korrelation zueinander standen. Die Zahlen vor dem Ermittlungszeitraum der Steuerhinterziehung waren also vergleichbar mit den Zahlen innerhalb der Ermittlungszeitraums der Steuerhinterziehung. Insbesondere die grafische Darstellung war für das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen überzeugend, so dass dann insoweit das Verfahren wegen Steuerhinterziehung fallen gelassen wurde. 

Aufwendige Auswertungen

Richtig ist, dass solche IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen auch mal sehr aufwendig sein können. Dieses insbesondere dann, wenn das Datenmaterial erst aus PDF-Dokumenten in eine Form gebracht werde muss, dass das Zahlenmaterial IT-technisch ausgewertet werden kann. 

Die Kanzlei Dierkes hat aber grundsätzlich eine gute Beziehung auf der Arbeitsebene zu den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen und erhält auf Anfrage im Regelfall auch das Datenmaterial in Excel, CSV oder auch anderen Formaten, welche IT-technisch ausgewertet werden können. Auf diese Art und Weise kann dann die IT-Auswertung effizienter erfolgen. 

Allerdings muss auch gesehen werden, dass die eigenen IT-Ermittlungen auch die Ermittlungen der Ermittlungsbehörden stützen können. Wenn also z.B. die grafische Auswertung für eine Steuerhinterziehung spricht, würde dann selbstverständlich diese Auswertung nicht dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zur Verfügung gestellt werden. Lediglich wenn die Auswertung für Ihre Unschuld spricht, würden die Auswertungen in das Verfahren eingeführt werden. 

Fazit

Anhand des oben aufgezeigten Praxisbeispiels können Sie erkennen, dass für die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Steuerstrafverteidigung nicht nur Rechtskenntnisse und Praxiserfahrung im Umgang mit Steuerhinterziehungsfällen notwendig sind, sondern auch gute IT-Kenntnisse, um Zahlenmaterial auswerten und darstellen zu können. Darauf sollten Sie also auch achten, wenn Sie Ihren Steuerstrafverteidiger auswählen und beauftragen.

Als Spezialkanzlei für Steuerhinterziehung unterstützt Sie die Kanzlei Dierkes auch bei den IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen kompetent, schnell und sicher. Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass es zu keinem (möglichen) Bruch bei einer effektiven Steuerstrafverteidigung in Ihrem Fall kommt. 

Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns. Ein kurzes und fachkundiges Telefonat von Ihnen mit der Kanzlei Dierkes bis zu 15 Minuten wird von uns nicht in Rechnung gestellt, kann Ihnen aber schon sehr viel Klarheit bezüglich Ihres Steuerstrafverfahrens verschaffen, ob, wann und wie Sie handeln müssen bzw. sollten. 

Für allgemeine Hinweise zum Verhalten bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wird auf unseren Beitrag über „Verteidigung bei Steuerhinterziehung“ und auf „Steuerhinterziehung“ verwiesen.

Ihre

Kanzlei Dierkes

RECHT und IT-Auswertungen bei Steuerhinterziehungen mit der Kanzlei Dierkes sinnvoll miteinander kombinieren

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