Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht – unsere Spezialität und Kernkompetenz
Das Gesellschaftsrecht gehört den Kernkompetenzen der Kanzlei Dierkes. Die Kanzlei Dierkes leistet qualifizierte rechtliche Beratung und Begleitung von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung, Beendigung und Verkauf. Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Dierkes ist seit vielen Jahren Spezialist in Fragen des Gesellschaftsrechts und allen damit zusammenhängenden Fragen. Herr Thorsten Dierkes berät schon langjährig Gesellschafter, Gesellschaften, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder, Investoren und andere Organe.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Eine kompetente Vertretung im außergerichtlichen Bereich wird ebenso gewährleistet wie in gerichtlichen Verfahren, vor allen Gerichten und in allen Instanzen (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes, bei denen spezielle Regelungen für die Vertretung gelten). Darüber hinaus vertritt Sie die Kanzlei Dierkes auch in Schiedsgerichtsverfahren.
Die Kanzlei Dierkes legt einen besonderen Schwerpunkt darauf, Gesellschaftsverträge bei der Unternehmensgründung sauber zu gestalten. Dieses beinhaltet inbesondere die Vorsorge für die Fälle, von denen man hofft, dass diese nie eintreten. Darunter fallen zum Beispiel Todesfälle, Meinungsverschiedenheiten und treuwidrige und kriminelle Handlungen im Kreise der Gesellschafter. Nur wenn Sie hier gut vorgesorgt haben, ist es häufig möglich, langjährige, teure und rufschädigende Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.
Wenn Ihr Gesellschaftsvertrag zur Prävention diesbezüglich keine Regelungen enthält, unterstützt die Kanzlei Dierkes, Ihren Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Diese Maßnahme sollte immer dann noch vorgenommen werden, solange sich die Gesellschafter vertragen. Sind erst einmal Meinungsverschiedenheiten aufgetreten bzw. verhärtete Fronten entstanden, ist eine Einigung häufig zu spät.
Aber selbst wenn Sie sich bereits in den Anfängen oder mitten in einem Gesellschafterstreit befinden, ist es häufig nicht zu spät, durch die Einschaltung der Kanzlei Dierkes von der emotionalen Ebene auf die sachliche Ebene zurückzukehren, um eine möglichst faire und sachgerechte Lösung für alle beteiligten Personen zu finden. Wenn hier jedoch eine Lösung nicht mehr möglich sein sollte, vertritt die Kanzlei Dierkes Ihre Interessen dann im weiteren Verfahren weiter im Schiedsverfahren oder vor Gericht.
Gesellschaftsvertraglicher Risiko-Check und Tagesgeschäft
Wenn sich die wirtschaftlichen, familiären oder rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, ist Ihr damals passender Gesellschaftsvertrag über Nacht möglicherweise nicht mehr ausreichend. Ist Ihr Gesellschaftsvertrag zum Beispiel älter als 5 Jahre, empfehlen wir, diesen durch die Kanzlei Dierkes im Rahmen eines Risikochecks überprüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dierkes unterstützt Sie zudem in Ihrem Tagesgeschäft bei dem Entwurf der notwendigen Beschlüsse in Ihrer Gesellschaft bzw. überprüft für Sie bereits gefasste Beschlüsse auf rechtliche Risiken. Ebenso vertreten wir Sie bei Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen bzw. begleiten Sie dort.
Einige Gesellschafterbeschlüsse benötigen die Einschaltung eines Notars. Die Kanzlei Dierkes arbeitet mit ausgewählten Notaren zusammen. Aufgrund der guten Beziehungen vermögen wir für Sie auch kurzfristig und an Wochenenden Termine zur Beurkundung und Beglaubigung bei Notaren zu organisieren.
Verbindung des Gesellschaftsrechts mit dem Steuerrecht
Viele Rechtsanwaltskanzleien vermögen eine Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht leisten. Die meisten davon werden allerdings eine steuerrechtliche Beratung und damit Haftung ausdrücklich ausschließen. Als betroffene Person sollten Sie aber wissen, wie sich die Beschlüsse im Rahmen Ihrer Gesellschaft oder Veränderung in der Satzung steuerlich auswirken. Einen Blindflug können Sie sich hier nicht leisten. Aufgrund der Dreifachqualifikation als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater gibt Ihnen die Kanzlei Dierkes die Gewissheit, dass Sie auch bezüglich negativer steuerrechtlicher Auswirkungen von Beschlüssen im Bilde sind. Durch entsprechende präventive Gestaltung vermag die Kanzlei Dierkes solche negativen steuerlichen Auswirkungen häufig zu vermeiden.
Rechte und Pflichten als Gesellschafter und / oder Geschäftsführer
Wissen Sie eigentlich, welche Rechte und inbesondere Pflichten Sie als Gesellschafter und / oder als Geschäftsführer haben? Dieses ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich Ihre Gesellschaft in einem schwierigen Fahrwasser befindet. Sie denken, dass zum Beispiel die Rechtsformen der GmbH oder GmbH & Co. KG davor schützen, dass Gläubiger Ihres Unternehmens auf Ihr Privatvermögen zugreifen können? Diese ist nur dann der Fall, wenn Sie sich in der Unternehmenskrise als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer richtig verhalten. Diesbezüglich erhalten Sie von der Kanzlei Dierkes eine erschöpfende Auskunft, um auf jeden Fall Ihr Haus und Hof nicht zu verlieren.
Wir leisten kompetente Unterstützung insbesondere in den nachfolgenden Rechtsgebieten:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
- Aktiengesellschaft – AG, Aktienrecht
- Kapitalgesellschaften
- Kommanditgesellschaft – KG, GmbH & Co. KG
- Offene Handelsgesellschaft – OHG
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
- Personengesellschaften
- Gesellschafterstreit
- Gesellschaftsgründung
- Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Kündigung Geschäftsführer
- Vorstand und Aufsichtsrat
- Restrukturierung
- Insolvenz
- M&A (Mergers and Acquisition)
- Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf
- Liquidation
- Due Diligences
- Kapitalerhöhung Kapitalherabsetzung
- Umwandlungsrecht, Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung (Verschmelzung durch Aufnahme, Verschmelzung durch Neugründung), Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragung, Formwechsel
- Startups
- Stiftungen, Stiftungsrecht
- Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge unter Einbeziehung des Erbschaftsteuerrechts und des Erbrechts