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Erbrecht

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Erbrecht

Steueroptimierte Gestaltung der Vermögensnachfolge ist unsere Stärke

Die Rechtsberatung im Bereich Erbrecht und der Vermögensnachfolge gliedert sich zeitlich in zwei Abschnitte auf:

  1. Erbrecht vor dem Erbfall
  2. Erbrecht nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall kann man nur in seltenen Ausnahmefällen noch eine wesentliche Gestaltung vornehmen. Daher sollten Sie auf jeden Fall vor dem Erbfall aktiv werden. Eine solche Planung der Vermögensnachfolge auf die nächste Generation kann Ihren Erben viel Steuern, Ärger und ein Zerwürfnis ersparen. Zudem können Sie sicher sein, dass z.B. Ihr Unternehmen noch nach Ihrem Tode erfolgreich weiterbestehen wird.

Abschnitt 1: Vor dem Erbfall

Der Abschnitt 1 besteht zunächst in der Analyse der erbrechtlichen Situation nach dem aktuellen Erbrecht sowie des Umfangs und der Art Ihres Vermögens. Danach erforschen wir Ihre Vorstellungen zur Verteilung Ihres Nachlasses.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorgenannten Analysen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Testamentes unter der Beachtung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechungslage. Sollte das von Ihnen gewünschte Ziel nicht in einem Schritt bzw. mit einem Testament einfach erreicht werden können, erhalten Sie von der Kanzlei Dierkes einen auf Sie zugeschnittenen Ablaufplan, wie Sie in mehreren Schritten Ihr gewünschtes Ziel erreichen.

Aufgrund der Dreifachqualifikation des Inhabers der Kanzlei Dierkes als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater ist die steueroptimierte Vermögensnachfolge auf die nächste Generation die besondere Stärke der Kanzlei Dierkes. Die Kanzlei Dierkes vermag es also, die Rechtsberatung mit der Steuerberatung zu Ihrem Vorteil zu kombinieren. Hierzu gehört insbesondere die gezielte und steueroptimierte Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation „mit der warmen Hand“, also zu Lebzeiten des Erblassers (Schenkung). Zur Sicherheit des Erblassers werden dabei selbstverständlich Schenkungsrückfallklauseln in den Schenkungsvertrag mit aufgenommen. 

Abschnitt 2: Nach dem Erbfall

Die Arbeit nach dem Erbfall konzentriert sich im Wesentlichen lediglich auf die Abwicklung des Erbfalles. Für eine Erbfallplanung ist es hier meistens zu spät. In diesen Abschnitt fällt insbesondere die Betreuung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften, Testamentsanfechtungen, Prüfung der Vorteilhaftigkeit von Erbausschlagungen und des Erbverzichts sowie die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. 

Die erbrechtliche Beratungsleistung der Kanzlei Dierkes umfasst insbesondere wie folgt: 

  • Gestaltung von privaten Testamenten und steueroptimierten Unternehmertestamenten
  • Abstimmung des Gesellschaftsvertrages eines Unternehmers mit dem Testament
  • Erbverträge
  • Behindertentestamente
  • Enterbungen
  • Entziehung des gesetzlichen Pflichtteils
  • Pflichtteilsverzicht
  • Gestaltungen zum Ausschluss des gesetzlichen Pflichtteils
  • Geltendmachung Ihres Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruches
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten für private Personen und Unternehmer
  • Hilfestellung bei der Erstellung eines Notfallkoffers für Unternehmer (vorbereitende Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes eines Unternehmers für den Fall, dass der Unternehmer kurzfristig ausfallen sollte)
  • Planung von Unternehmensnachfolgen (durch Schenkungen)
  • Patientenverfügungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche (z.B. Schiedsgerichte) Durchsetzung bzw. Verteidigung Ihrer Rechte
Bild Schriftzug Patientenverfügung Testament Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
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N 53° 5′ 53.5992″ E 8° 12′ 32.148″

Rechtsgebiete

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Gesellschaftsrecht
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