Steuerberatung
Steuerberatung durch einen ehemaligen Finanzbeamten, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in Oldenburg
Der Inhaber der Kanzlei ist als ehemaliger Finanzbeamter und langjährig tätiger Steuerberater mit der Materie des Steuerrechtes sehr vertraut. Es besteht also eine große Erfahrung in der Anwendung des formellen und materiellen Steuerrechts. In regelmäßigen steuerrechtlichen Fortbildungen wird der Wissenstand in dem Bereich des Steuerrechts zudem laufend aktualisiert, um Ihnen eine dauerhaft hochqualitative Steuerberatung zukommen zu lassen.
Der Inhaber der Kanzlei war in der Vergangenheit für große Beratungsunternehmen insbesondere im Rahmen der deutschen Mittelstandsberatung aktiv. Zudem leistete dieser auch in einem internationalen Netzwerk Beratung auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts.
Spezialität der Kanzlei Dierkes ist die Gestaltungsberatung, also die Beratung meiner Mandantschaft zur Reduzierung der Steuerlast.
Leistungsspektrum der Kanzlei Dierkes
Die Kanzlei Dierkes leistet umfassende steuerliche Beratung im Bereich der sogenannten laufenden Deklarationsberatung (Erstellung von Steuererklärungen) sowie als auch in der sonstigen steuerlichen Einzelberatung.
Die Kanzlei Dierkes ist dabei wie folgt tätig:
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer) mit der professionellen DATEV – Steuersoftware.
- Steueranträge für sämtliche vorgenannten Steuerarten
- Internationales Steuerrecht unter Einbeziehung von Verrechnungspreisen
- Gestaltende Steuerberatung (Steuerplanung), um mittels vorausschauender Planung Steuern zu optimieren
- Steueroptimierte Unternehmens- und Vermögensnachfolgen
- Erbfolge und Schenkungen
- Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen, steuerlichen Sonderprüfungen sowie Prüfungen der Sozialversicherungsträger
- Gutachterliche Stellungnahme zu steuerlichen Sachverhalten
- Verteidigung und Vertretung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten sowie Vornahme von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen und Steuerverkürzungen zur Abwendung von Steuerstrafverfahren
- Vertretung vor den Finanzbehörden im Rahmen von Einsprüchen und Klagen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Expertisen und Gutachten zur Umsatzsteuer, Rechtsformberatung, internationaler Besteuerung mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen sowie Vertragsgestaltung und Management