Diebstahl durch Mitarbeiter im Transportgewerbe

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Problem: Diebstahl durch Mitarbeiter im Transportgewerbe

Die Kanzlei Dierkes vertritt bundesweit verschiedene Mandanten im Bereich des Transportgewerbes. Aufgrund des Mangels von qualifizierten Fahrern auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist die Branche gezwungen, auch auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen, um den Bedarf an Fahrern zu decken. Obgleich nahezu alle ausländischen Mitarbeiter die Arbeit ordnungsgemäß und zu vollster Zufriedenheit erledigen, ist es jedoch auch schon leider geschehen, dass sich mehre Arbeitskräfte im Rahmen von bandenähnlichen Strukturen entschlossen haben, meine Mandantschaft durch geplantes Vorgehen zu schädigen.

Meine Mandantschaft, welche als Subunternehmer für die großen Paketzusteller bzw. Paketdienste wie Hermes, GLS, DPD, UPS, Post etc. ist dadurch schon im erheblichen Maße geschädigt worden. Der Schaden beläuft sich zum Teil im hohen 5 stelligen Bereich. Unter diesen Schäden haben dann nicht nur die Unternehmen, sondern auch die nicht kriminellen Mitarbeiter zu leiden.

Die Kanzlei Dierkes hat die bekannten Vorgehensweisen dieser Banden in einer Liste anonym zusammengestellt. Diese jeweiligen Vorgehensweisen wurden sämtlichst auch schon bei der Polizei bzw. den Behörden angezeigt.

 

Lösung: Gemeinsamer Erfahrungsaustausch

Jedes Unternehmen aus dem Bereich des Transportgewerbes kann sich nunmehr bei der Kanzlei Dierkes melden, um eine Kopie dieser Liste zu bekommen. Unternehmen, welche diese Liste um eigene ausreichend beschriebene Erfahrungen über Vorgehensweisen der Banden erweitern, erhalten diese Liste kostenlos. Andere Unternehmen können diese Liste gegen eine Schutzgebühr von netto EUR 100 erhalten.

Ziel dieser Aktion ist es, diesem planmäßigen Vorgehen krimineller Banden durch einen organisierten Erfahrungsaustausch entschieden entgegenzutreten. Auf diese Art und Weise werden die jeweiligen Transportunternehmen in die Lage versetzt, von vornherein Schwachstellen zu vermeiden, welche die vorgenannten Personen nutzen können, um das jeweils eigene Transportunternehmen zu schädigen.

Der Kanzlei Dierkes ist bewusst, dass die jeweiligen Unternehmen im Transportgewerbe untereinander grundsätzlich im Wettbewerb stehen und daher nicht gerne öffentlich machen bzw. untereinander austauschen wollen, wie hoch der eigene Schaden im Unternehmen durch etwaiges kriminelles Handeln der eigenen Mitarbeiter ist. Vor diesem Hintergrund ist selbstverständlich, dass mitgeteilte Erfahrungen bzw. Daten vom jeweiligen Unternehmen ausschließlich anonymisiert in diese Liste aufgenommen werden.

 

Vergleichbarkeit der Daten

Um den betroffenen Transportunternehmen einen Vergleich zu ermöglichen, ob man sich mit dem erlittenen Schaden durch kriminelles Handeln von eigenen Mitarbeitern noch im Durchschnitt oder darunter oder darüber befindet, können ebenso auf Basis von der Kanzlei Dierkes abzufragende Daten (wie z.B. der Nettoumsatz, die Anzahl der (auf Vollzeit umgerechneten) Mitarbeiter sowie der erlittene Schaden pro Jahr freiwillig mitgeteilt werden. Nur die Unternehmen, welche auch diese Daten mitteilen, bekommen eine statistisch anonymisierte Auswertung aller anderen Unternehmen.

Je mehr Unternehmen daran teilnehmen, desto mehr größer ist die Möglichkeit, voneinander zu lernen und infolgedessen Schaden vom jeweiligen Unternehmen abwenden zu können und diese im Bestand zu sichern.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ihr Unternehmenserfolg wird es ihnen danken.

Ihre Kanzlei Dierkes

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