FAQ bezüglich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafverfahren

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FAQ bezüglich Steuerhinterziehung bzw. Steuerstrafverfahren

Im Rahmen eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung bzw. eines Steuerstrafverfahrens sind die Beschuldigten eines solchen Verfahrens häufig sehr besorgt und haben eine Vielzahl von Fragen. Diese uns häufig gestellten Fragen haben wir in der Form FAQ (Frequently Asked Questions/häufig gestellte Fragen) nachfolgend zusammengestellt:

Welche Strafe erwartet mich für die Steuerhinterziehung?

Dieses hängt im Wesentlichen von der Höhe der Steuerhinterziehung ab. Wer z.B. nur EUR 1.000 an Steuern hinterzieht, wird geringer bestraft als eine Person, welche EUR 500.000 an Steuern hinterzieht. Ebenso wird höher bestraft, wer schon einmal wegen Steuerhinterziehung beurteilt wurde. Aber hier spielen noch andere Umstände in die Bemessung einer Geldstrafe mit rein. Dieses ist immer ein Gesamtpaket.

Wovon ist die Höhe der Geldstrafe bei einer Steuerhinterziehung abhängig?

Die Höhe der Geldstrafe im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerhinterziehungsverfahren ist im Wesentlichen abhängig vom netto pro Tag zur Verfügung stehendem Einkommen im Zeitpunkt der Verurteilung.

Muss ich ins Gefängnis wegen der Steuerhinterziehung?

Die meisten Personen, welche noch nie in ein Strafverfahren involviert waren und ein Schreiben vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen erhalten, stellen häufig die Fragen, ob diesen eine Gefängnisstrafe droht. Diese Frage ist verständlich, weil die Strafandrohung bei der Steuerhinterziehung im Gesetz neben der Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe vorsieht.
In den wenigstens Fällen, kommt es zu der Verhängung einer Freiheitsstrafe.

Hat das Steuerstrafverfahren bzw. die Ermittlung wegen Steuerhinterziehung noch weitere Nebenfolgen für mich?

Ja, dieses kann sein. Die Nebenfolgen können zum Teil sogar viel gravierender sein als die Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung selbst (z.B. Verlust der Gaststättenkonzession, Erteilung der Gewerbeversagung, Verlust des Beamtenstatus etc). Siehe hierzu unseren gesonderten Blogbeitrag.

Was kostet mich die anwaltliche Verteidigung bei einer Steuerhinterziehung durch die Kanzlei Dierkes?

Dieses kann nicht pauschal beantwortet werden. Dieses wäre vergleichbar, als wenn Sie beim Arzt wegen Bauchschmerzen telefonisch anrufen und nachfragen, was eine Therapie kostet. Eine realistische Aussage ist hier beim Arzt genauso wie bei uns nicht möglich.
Der Arbeitsaufwand für die Verteidigung hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Ermittlungsakte einen Umfang von 40 Seiten hat oder einen Umfang von über 13.000 Seiten (einer unserer großen Fälle).
Auch macht es einen Unterschied, ob große Datenmengen ausgewertet werden müssen.
Ist es ein komplizierter Sachverhalt, in dem auch die Interessen von anderen Personen (z.B. Beteiligte an der der Steuerhinterziehung) berücksichtigt werden müssen oder kann Ihre Verteidigung isoliert betrachtet werden, so dass keine Absprachen erfolgen müssen.
Wenn Sie auch wünschen, dass wir Sie im Besteuerungsverfahren vertreten, würden wir Sie in zwei Verfahren vertreten: a) im Steuerstrafverfahren und b) im Besteuerungsverfahren. Dann wäre der Arbeitsaufwand selbstverständlich auch höher, so dass dann die Kosten auch wieder höher wären.
Weil der Zeitaufwand also am Telefon bzw. vor Einsicht in die Ermittlungsakte nicht vorhersehbar ist, rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand ab (Honorar, welche pro Stunde bezahlt werden muss). Selbstverständlich erhalten Sie von der Kanzlei Dierkes einen Zeitnachweis, wo wir welche Arbeiten erbracht haben.

Können wir nicht eine Pauschale für die Verteidigung vereinbaren?

Das Anliegen ist verständlich. Jedoch kann vor der Einsicht in die Ermittlungsakte der Arbeitsaufwand überhaupt nicht abgeschätzt werden. Daher wäre die Vereinbarung einer Pauschale ein „Blindflug“ und wäre in den seltensten Fällen sachgerecht und fair. Vor diesem Hintergrund rechnet die Kanzlei Dierkes nach Zeitaufwand ab.

Gerne würde ich sofort einen Termin vereinbaren, so dass ich Ihnen meine Version vom Sachverhalt erklären kann.

Auch dieses Anliegen ist verständlich. Häufig besteht das Anliegen der Beschuldigten, ein etwaiges Verhalten richtig darzustellen, zu relativieren oder die Unschuld darzulegen. Ein solches Gespräch würde aber in erster Linie dazu dienen, Sie selbst zu beruhigen. Effektiv kann hier in seltensten Fällen noch keine Verteidigung im Hinblick auf die mutmaßliche Steuerhinterziehung beginnen. Eine Strafverteidigung ist erst dann effektiv möglich, wenn die Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt wurde. Erst dann wird deutlich, welche Verhalten das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Ihnen vorwirft. Erst dann kann auch eine Besprechung genau dieser Vorwürfe zwischen Ihnen und der Kanzlei Dierkes vorgenommen werden. Dann können auch schon gezielt Fragen zur Sachverhaltsklärung und zur Verteidigung gestellt werden. Solche Fragen sind vor der Einsicht in die Ermittlungsakten nicht möglich.
Ein Treffen vor der Einsicht in die Ermittlungsakten würden Sie in den meisten Fällen daher (leider) nur Geld für eine nicht effektive Besprechung kosten. Daher raten wir in den meisten Fällen von einer Besprechung vor der Einsicht in die Ermittlungsakten ab, um Kosten auf Ihrer Seite zu sparen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen gibt. 

Wieso muss ich grundsätzlich einen Kostenvorschuss bezahlen? Kann ich nicht erst nach dem Ende der Verteidigung bezüglich der Steuerhinterziehung bezahlen?

Zum einen sehen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie auch die Steuerberatergebührenordnung die Zahlung von Kostenvorschüssen auf das Honorar vor.

Zum anderen ist es aber häufig so, dass Beschuldigte von zum Teil sehr hohen Steuernachzahlungen bedroht sind. Häufig trifft die Steuernachzahlung die Beschuldigten schwerer als die zu erwartende Geldstrafe. Je nach Steuerhinterziehung kann die Nachzahlung z.B. von EUR 500,00 bis mehreren Millionen EUR betragen. Wenn dann die Kanzlei Dierkes das Honorar erst in Rechnung stellen würde, nachdem das Finanzamt die Steuerforderungen schon vollstreckt hat, ist der Beschuldigte manchmal gar nicht mehr in der Lage, unser Honorar zu begleichen. Ggf. meldet der Beschuldigte im Rahmen der Vollstreckung durch das Finanzamt auch die Privatinsolvenz an. Dann hätte die Kanzlei Dierkes unter Umständen unter hohem Sach- und Personalkosteneinsatz Beratungsleistungen erbracht, welche dann schließlich vom Beschuldigten nicht mehr bezahlt werden (können). Vor diesem Hintergrund wird die Erbringung von Beratungsleistungen von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht.
Sollte nach dem Abschluss der Beratung bzw. Verteidigung ein Guthaben verbleiben, würde dieses selbstverständlich von der Kanzlei Dierkes ausgezahlt werden.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Honorare der Kanzlei Dierkes?

Ob der von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutz auch unsere Kosten abdeckt können wir nicht wissen. Dieses hängt ganz davon ab, welchen Rechtsschutz Sie versichert haben. Es gibt hunderte von verschiedenen Versicherungstarife in Deutschland. Ob die Steuerstrafverteidigung versichert ist, müssen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler oder am besten direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Deckungsanfrage erfragen. Erst dann haben Sie die Gewissheit, ob Sie dieses Lebensrisiko der Steuerhinterziehung versichert haben.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die gesamten Honorare der Kanzlei Dierkes?

Auch dieses hängt vom Versicherungstarif ab. Sofern das Risiko versichert wurde, zahlen die Rechtsschutzversicherung im Regelfall nur die Honorare, welche nach dem RVG abgerechnet werden können. Zeithonorare werden im Regelfall nicht übernommen, sofern nicht ein spezieller Strafrechtsschutz abgeschlossen wurde. Einen etwaigen Differenzbetrag zwischen den Honoraren nach dem RVG und dem Zeithonorar müssten Sie dann ggf. selbst bezahlen.

So kann es auch sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Steuerverfahren übernimmt, nicht jedoch die Kosten für die Strafverteidigung.

Kann ich noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben?

Ob die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Ihrem Fall noch möglich ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wenn Sie jedoch schon offizielle Ziel eines Steuerstrafverfahrens sind, ist insoweit aber auf jeden Fall schon eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Ist es ein schlechtes Zeichen, wenn die Ermittlungen so lange dauern?

Dieses kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich kann man aber wie folgt sagen: Je länger ein Verfahren dauert, umso eher sind Nachlässe bei der Strafbemessung wegen überlanger Verfahrensdauer. Häufig sind die Gründe für die Verzögerung aber sehr banal. Z.B. Personalmangel auf Seiten der Finanzverwaltung, krankheitsbedingter Ausfall des zuständigen Sachbearbeiters, Zuständigkeitenwechsel in der Behörde etc.

Bekomme ich dann einen Eintrag in meinem Führungszeugnis im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?

Bekomme ich dann einen Eintrag in meinem Führungszeugnis im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?
Dieses hängt von verschiedenen Umständen ab. Ab der Verurteilung von einer Anzahl von Tagessätzen von mehr als 90 erfolgt auf jeden Fall ein Eintrag in das Führungszeugnis. Wenn Sie unter darunter bleiben, erhalten Sie keinen Eintrag, es sei denn, dass Sie schon einmal eine Verurteilung hatten und mit der Verurteilung unter 91 Tagessätzen geblieben sind.

Sollten wir mit der Verteidigung bei der Steuerhinterziehung noch weiter abwarten?

NEIN, wer abwartet, hat später meist nur reduzierte Chancen. Am besten ist es, wenn man von Anfang an unterstützt. Auch schon in einer möglichen Betriebsprüfung. Fehler, welche zu Beginn gemacht wurden, können später ggf. gar nicht oder nur unter hohen Kosten wieder beseitigt werden. Daher handeln Sie sofort. 

Wenn Sie einen Wassereinbruch im Keller haben, handeln Sie auch nicht erst 6 Monate später. So ist dieses auch in den Fällen der Steuerhinterziehung bzw. im Steuerstrafverfahren. Schnelles Handeln ist angesagt. 

Ich möchte, dass die Kanzlei Dierkes den Finanzbeamten richtig zur „Sau“ macht.

Dieses ist nicht eine regelmäßige Wunschvorstellung vom Beschuldigten, aber es kommt gelegentlich mal vor. Es verlangen tatsächlich einige Personen, dass der Verteidiger die Finanzbeamten persönlich angehen soll. Dieses ist nicht die Aufgabe eines Beraters bzw. eines Verteidigers. Die Aufgabe eines Beraters/Verteidigers ist es, den Sachverhalt zu klären, das Recht bzw. die Gesetze korrekt anzuwenden und auch die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um möglichst nachteilige Konsequenzen von Ihnen abzuwenden. Wenn man die Finanzbeamten als Gegenspieler persönlich angehen würde, ist es selbstverständlich, dass die persönliche Kommunikation dann sofort abgebrochen wird. Dann geht es nur noch schriftlich. Dieses kostet im Ergebnis mehr Zeit und resultiert schließlich in einem höheren Honorar. Hinzu kommt, dass der Betriebsprüfer bzw. Fahnder kein Anlass mehr hat, den Fall zu besprechen. Dieser würde dann den Fall entsprechend beurteilen und dann die Steuern festsetzen. Eine weitere Klärung des Sachverhaltes könnte dann nur noch im Rechtsbehelfsverfahren und dann schließlich ggf. noch in einer Klage vor dem Finanzgericht enden. Im Ergebnis bringt es also überhaupt nichts, einen Finanzbeamten persönlich zur „Sau“ zu machen. Zum einen wäre es unprofessionell und zum anderen würde ein solcher dann die Anfeindungen (möglicherweise) auch persönlich nehmen und die Steuern dann maximal (rechtlich) möglich ansetzen.
Wir sind in der Sache hart und eindeutig. Aber man kann auch einen Finanzbeamten nicht zu einem Deal zwingen. Wenn ein solcher – aus welchen Motiven auch immer – nicht einigungsbereit ist, muss dann der Sachverhalt weiter in der nächsten Instanz hart in der Sache überprüft werden.

Fehlen Fragen in dieser Auflistung der FAQ bezüglich der Steuerhinterziehung?

Sollten Sie noch weitere Fragen in diesem Zusammenhang haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir würden dann überprüfen, ob eine Ergänzung der FAQ bezüglich Steuerhinterziehung / Steuerstrafverfahren vorgenommen werden kann.

Für Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns.

Ihre

Kanzlei Dierkes

Die Kanzlei Dierkes hilft ihnen in Sachen Recht und Strategie bei der Verteidigung bei Steuerhinterziehung

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