Kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung

/ Recht / Kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung

Per Skype Videokonferenz bietet die Kanzlei Dierkes kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung an

Jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr steht Ihnen die Kanzlei Dierkes für kostenlose Rechtsberatung und Steuerberatung unter der Skype-Kennung „dierkest“ zur Verfügung.

Bedingungen

  1. Dieses Angebot gilt nur für Videoanrufe per Skype und nicht für Telefonanrufe, Email-Anfragen oder Fax-Anfragen in dem o.g. Zeitraum.
  2. Sie können die ganze Stunde in Anspruch nehmen, sofern nicht auch andere Personen um Rechtsrat suchen. Dann ist die Zeit für das kostenlose Gespräch auf 15 Minuten begrenzt.
  3. Hilfreiche Unterlagen / Dokumente für die Beratung im Rahmen der Videokonferenz können mir während der Videokonferenzbesprechung auch zur Ansicht per Email an „mail@dierkes-recht.de“ übersandt werden.
  4. Für eine kostenlose Beratung steht die Kanzlei Dierkes nur im Rahmen der Videokonferenz zur Verfügung. Im Vorfeld der Videokonferenz wird die Kanzlei Dierkes nicht kostenlos vorbereitend tätig werden. Ebenso wird die Kanzlei Dierkes nach dem Videogespräch nicht kostenlos Nacharbeiten leisten. Diese Beratung im Rahmen der Videokonferenz stellt eine kostenlose anwaltliche Erstberatung dar.
  5. Bitte beachten Sie, dass sich die Kanzlei Dierkes fachlich auf einige Rechtsgebiete spezialisiert hat. Bei Angelegenheiten, welche Rechtsgebiete betreffen, welche die Kanzlei Dierkes nicht in deren täglichen Praxis bearbeitet, wird auch keine Rechtsberatung geleistet werden. Dieses wird dann auch sofort im Gespräch mitgeteilt und dann das Gespräch freundlich beendet. Gleichwohl würde Ihnen noch weitergehende Tipps gegeben werden, soweit die Kanzlei Dierkes dazu in der Lage ist. Für die von der Kanzlei Dierkes abgedeckten Rechtsgebiete siehe www.dierkes-recht.de (dort unter Leistungen).
  6. Sollten Sie nach Beendigung unseres Gespräch eine weitere Rechtsberatung durch die Kanzlei Dierkes wünschen, können Sie die Kanzlei Dierkes Nachgang zum Gespräch nochmal kontaktieren.
  7. Jede natürliche und juristische Person kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, Privatpersonen, Kleinstunternehmer, Mittelständler, Geschäftsführer, Vereine, Selbsthilfegruppen etc. unabhängig vom Einkommen oder Vermögensstatus. Eine Überprüfung der Bedürftigkeit könnte die Kanzlei Dierkes per Skype sowieso nicht ad hoc durchführen. Gleichwohl wird darum gebeten, dass Personen, welche sich finanziell einen Rechtsrat leisten können, diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen.
  8. Diese Angebot steht unter dem Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufes und ist nicht einklagbar. Die Kanzlei Dierkes behält sich vor, dieses Angebot ohne Angabe von Gründen jederzeit einzustellen.

Wichtiger abschließender Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte, vollumfassende und abschließende Rechtsberatung und Steuerberatung in der zur Verfügung stehenden Zeit in den meisten Fällen nicht möglich sein wird. Dieses Gespräch dient dazu, Ihnen zunächst einmal eine grobe Einschätzung der Rechtslage und Ihnen eine Empfehlung über das weitere praktische Vorgehen in Ihrem Fall zu geben. Dabei wird die Basis der Einschätzung und Empfehlung das sein, was Sie im Rahmen der Videokonferenz mündlich oder per Email mitteilen.

Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Angebot im Rahmen einer anwaltlichen bzw. steuerlichen Erstberatung. Die Erstberatung umfasst im Allgemeinen ein allererstes Beratungsgespräch eines Anwalts mit seinem Mandanten. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss (Urteil vom 03.05.2007 – I ZR 137/05) festgelegt, dass es sich hierbei um eine pauschale, überschlägige mündliche Einstiegsberatung handelt. Dabei erhalten Mandanten eine rechtliche und taktische Einschätzung ihrer Rechtssituation mit entsprechender Handlungsempfehlung.

Die Kanzlei Dierkes freut sich auf Ihren Skype-Videoanruf.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert