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Datenaustausch per Cloud

/ Datenaustausch per Cloud

Datenaustausch per Cloud bei großen Datenmengen

Per Email können technischbedingt mit der Kanzlei Dierkes maximal 20 MB Dateianhänge (PDF-Dokumente, Excel-Dateien, Word-Dateien, Bilder, Videos etc.) pro Email ausgetauscht werden.

In der heutigen Zeit ist jedoch diese Datenmenge von 20 MB pro Email für eine ausreichende Zusammenarbeit nicht immer genügend. In diesen Fällen könnte dann auch ein Datenaustausch über die Cloud bzw. Cloudspeicher organisiert werden. Dieser Austausch der Cloud findet jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers (Mandanten) statt. Der Austausch würde dann über sog. Cloudspeicher wie z.B. Dropbox, Google Drive, OneDrive etc. erfolgen. Dem Auftraggeber sollte jedoch bewusst sein, dass die Daten bei einigen Anbietern dieser Cloudspeicher außerhalb von Deutschland und auch der EU gespeichert werden und daher ggf. das europäische Datenschutzrecht nicht eingehalten wird. Da der Datenaustausch über die Cloudspeicher nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgt, entbindet der Auftraggeber die Kanzlei Dierkes mit dem Wunsch auf Datenaustausch per Cloudspeicher von jeglicher Haftung insbesondere aus der Verletzung von Datenschutzregeln gegenüber dem Auftraggeber und stellt die Kanzlei insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

Zudem ist dem Auftraggeber bei der Teilung von Daten über Cloudspeicher bzw. Clouddienste bewusst, dass seitens der Kanzlei Dierkes keine eigenständige Überwachung der „gemeinsamen“ Cloud auf neu eingestellt Dokumente erfolgt. Wenn der Mandant dann zum Beispiel den neusten Steuerbescheid in die „gemeinsame“ Cloud zur Überprüfung durch die Kanzlei Dierkes hochlädt, wird dieser Bescheid der Kanzlei Dierkes solange unbekannt bleiben, solange der Mandant die Kanzlei Dierkes nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass dort ein neuer Bescheid zur Überprüfung liegt. Der Austausch von Daten über Cloudspeicher erfolgt immer nur einzelfallbezogen mit ausdrücklicher Benachrichtigung durch den Mandanten. Kein Rechtsanwaltsbüro und / oder Steuerbüro ist in der Lage, die jeweils mit dem Mandanten geteilte Cloud auf neu eingestellte Dokumente zu überwachen.

Sofern Sie einen Austausch von Daten im Einzelfall über Cloudspeicher wünschen, sprechen Sie uns an.

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