Corona hilfe hier online beantragen
Antrag nur über einen Steuerberater bis zum 31.08.2020
Die Beantragung von Corona Soforthilfen des Bundes bzw. die Überbrückungshilfe des Bundes ist leider nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich. Die Kanzlei Dierkes ist als Steuerberatungsbüro für die Einreichung dieser Anträge daher qualifiziert.
Effiziente Beantragung durch unser Online – Formular
- Prozessvollmacht hier herunterladen, ausdrucken alle Felder handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Beim Feld „in Sachen“ bitte Ihren Vor- und Zunamen eintragen.
- Füllen Sie das Formular im rechten Feld aus und beantragen Sie über uns die Soforthilfe. Ausfüllhinweise siehe nachfolgend.
- Gesonderte Dokumente wie z.B. die Vollmacht laden Sie über das beigefügte Formular hoch.
- Nach Versendung des Antrages senden wir Ihnen eine Email zu den uns von Ihnen gemeldeten Angaben. Drucken Sie diese Email aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie uns diese Email per Fax, Email oder Post an uns zurück. Vor Eingang Ihrer Bestätigung können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und auch nicht an die Bundesbehörde weiterleiten. Gerne können Sie uns die Dokumente auch per Email übersenden.
Das war es dann auch schon! Wir werden Ihr Anliegen mit größter Sorgfalt prüfen. Danach werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ausfüllhilfen
Nachfolgende Ausfüllhilfen bitte vor Antragsausfüllung ausdrucken und erst dann das nebenstehende Formular ausfüllen.
Unsere Gebühren
Für unsere Dienstleistung berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von brutto EUR 600,00.
Erst nach Eingang des vorgenannten Betrages auf unser Geschäftskonto wird dann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Mit der Wahl der Kanzlei Dierkes haben Sie die richtige Wahl für die Beantragung der Ihnen zustehenden Soforthilfe getroffen.
Wissenswertes über die Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen
Nachfolgend erhalten Sie Links zu den Informationen zu den Soforthilfen des Bundes.
Fragen zur Antragstellung
Bei Fragen zur Antragstellung rufen Sie uns bitte einfach unter 0441 – 4854613 an.
Achtung: Drohender Fristablauf
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Soforthilfe bis zum 31.08.2020 beim Bund eingereicht werden muss. Wenn der Antrag danach eingeht, gibt es kein Geld mehr.
Unsere Handlungsempfehlung
Handeln Sie jetzt! Beantragen Sie mit dem nebenstehenden Formular Ihre Soforthilfe.
Öffentliche Links des Bundes
Weitere Informationen werden hier in Kürze bereitgestellt.