Corona hilfe hier online beantragen

Antrag nur über einen Steuerberater bis zum 31.08.2020

Die Beantragung von Corona Soforthilfen des Bundes bzw. die Überbrückungshilfe des Bundes ist leider nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich. Die Kanzlei Dierkes ist als Steuerberatungsbüro für die Einreichung dieser Anträge daher qualifiziert. 

Effiziente Beantragung durch unser Online – Formular

  1. Prozessvollmacht hier herunterladen, ausdrucken alle Felder handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Beim Feld „in Sachen“ bitte Ihren Vor- und Zunamen eintragen
  2. Füllen Sie das Formular im rechten Feld aus und beantragen Sie über uns die Soforthilfe. Ausfüllhinweise siehe nachfolgend.
  3. Gesonderte Dokumente wie z.B. die Vollmacht laden Sie über das beigefügte Formular hoch. 
  4. Nach Versendung des Antrages senden wir Ihnen eine Email zu den uns von Ihnen gemeldeten Angaben. Drucken Sie diese Email aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie uns diese Email per Fax, Email oder Post an uns zurück. Vor Eingang Ihrer Bestätigung können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und auch nicht an die Bundesbehörde weiterleiten. Gerne können Sie uns die Dokumente auch per Email übersenden. 

Das war es dann auch schon! Wir werden Ihr Anliegen mit größter Sorgfalt prüfen. Danach werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Ausfüllhilfen

Nachfolgende Ausfüllhilfen bitte vor Antragsausfüllung ausdrucken und erst dann das nebenstehende Formular ausfüllen.

Unsere Gebühren

Für unsere Dienstleistung berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von brutto EUR 600,00. 

Erst nach Eingang des vorgenannten Betrages auf unser Geschäftskonto wird dann Ihr Antrag bearbeitet werden.

Mit der Wahl der Kanzlei Dierkes haben Sie die richtige Wahl für die Beantragung der Ihnen zustehenden Soforthilfe getroffen.

Wissenswertes über die Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen

Nachfolgend erhalten Sie Links zu den Informationen zu den Soforthilfen des Bundes.

Fragen zur Antragstellung

Bei Fragen zur Antragstellung rufen Sie uns bitte einfach unter 0441 – 4854613 an. 

Achtung: Drohender Fristablauf

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Soforthilfe bis zum 31.08.2020 beim Bund eingereicht werden muss. Wenn der Antrag danach eingeht, gibt es kein Geld mehr.

Unsere Handlungsempfehlung

Handeln Sie jetzt! Beantragen Sie mit dem nebenstehenden Formular Ihre Soforthilfe.  

Öffentliche Links des Bundes

Weitere Informationen werden hier in Kürze bereitgestellt. 

    ANTRAGSTELLER

    STEUER- UND FINANZAMTSDATEN

    ADRESSE INLÄNDISCHER SITZ DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

    KONTAKTDATEN

    BEIM FINANZAMT HINTERLEGTE KONTOVERBINDUNG

    BESTÄTIGUNG ZUR ANTRAGSBERECHTIGUNG

    Unternehmensgründung
    Das Unternehmen wurde vor dem 01.04.2019 gegründetDas Unternehmen wurde zwischen dem 01.04. und 31.05.2019 gegründetDas unternehmen wurde zwischen dem 01.06. und 31.10.2019 gegründetDas Unternehmen wurde nach dem 31.10.2019 gegründet

    VERHÄLTNIS ZU ANDEREN PROGRAMMEN

    SONSTIGES
    Möglichkeit Informationen bzw. Unterlagen hochzuladen (akzeptierte Dateien: pdf, tiff, jpg, jepg):