Elektronische Übermittlung der Steuererklärung – gesetzliche Verpflichtung

/ Allgemein / Elektronische Übermittlung der Steuererklärung – gesetzliche Verpflichtung
Elektronische Übermittlung der Steuererklärung – gesetzliche Verpflichtung

In den meisten Fällen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung

Als Grundsatz lässt sich festhalten, dass die elektronische Übermittlung der Steuererklärung für  Unternehmer gesetzlich verpflichtend ist. Privatpersonen hingegen können in einigen Fällen noch eine Einkommensteuererklärung auf Papier abgeben können.

Allerdings hat die Kanzlei Dierkes in einigen Fällen in der Praxis schon festgestellt, dass die Finanzverwaltung bei Privatpersonen, welche nicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung verpflichtet waren, diese die Steuererklärungen auf Papier nicht anerkannt haben. In diesen Fällen hatte dann die Finanzverwaltung die entsprechenden Personen zur elektronischen Abgabe aufgefordert.

Wichtig: Wenn Sie eine Steuererklärung in Papierform abgeben, obwohl Sie diese elektronisch übermitteln müssen, dann gilt Ihre Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben. Infolgedessen können dann auch Zwangsmaßnahmen zur Abgabe (z.B. Zwangsgelder) durch das Finanzamt angewandt werden.

Detaillierte Hinweise, in welchen Fällen zwingend eine Steuererklärung elektronisch übermittelt werden muss, finden Sie im Portal der Finanzverwaltung ELSTER. Dort finden Sie auch die Fälle als  Ausnahme von der Regel aufgezählt, in denen noch ein Erklärung auf Papier abgegeben werden kann. Über dieses Portal können auch die Steuererklärungen und mittlerweile sogar Belege und Einsprüche elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.

Informationen, bis wann Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht bzw. abgegeben werden muss, finden Sie hier.

Gerne erstellen wir für Sie Ihre Steuererklärung und reichen diese auch elektronisch ein.

Sollten Sie bereits eine Mahnung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt erhalten haben, dann können Sie mit dem Webformular der Kanzlei Dierkes ganz einfach, schnell, unverbindlich und kostenlos eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung beantragen. So können Sie Verspätungszuschläge verhindern.

Ihre

Kanzlei Dierkes

RECHT einfach in Oldenburg

 

 

 

20 thoughts on “Elektronische Übermittlung der Steuererklärung – gesetzliche Verpflichtung

  1. Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Steuererklärung etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.

  2. Ich gehöre zu den Frühaufstehern und bin in der Regel am Anfang des Folgejahres fertig mit meiner Steuererklärung, weil ich einfach wissen möchte was ich zu zahlen habe oder ggf zurück bekomme und ich möchte diese auch gerne sofort abgeben. Früher auf Papier war das kein Problem. Nur seit letztem Jahr 2019 stelle ich fest, dass das Finanzamt einfach die Elektronische Übermittlung nicht entgegen nimmt, weil die Formulare noch nicht frei gegeben sind. Auch dieses Jahr findet sich in ELSTER eine Liste, dass die Formulare voraussichtlich erst Ende März freigeschaltet werden.
    Für all diejenigen, die Geld zurück bekommen ist dieses Vorgehen schon extrem ärgerlich und ich frage mich auch ehrlich gesagt, ob die das so machen können. Schließlich verschafft sich der Staat damit zusätzlich einen 3-monatigen zinslosen Kredit.
    Habe ich kein Recht darauf, dass ich sofort nach Jahresende meine Steuererklärung abgeben kann?
    Ich wollte letztes Jahr beihnahe schon meine Steuererklärung wieder per Papier abgeben, mit der Begründung, dass mir eine elektronische Abgabe nicht möglich ist, weil es mir das Finanzamt nicht ermöglicht.

    Hieß es nicht, bei der Umstellung auf Digital, nun soll alles einfacher und schneller werden? Davon merke ich bisher nichts.

    1. Vielen Dank für Ihren interessanten und berechtigten Hinweis. Es ist in der Tat so, dass die Finanzbehörden die Vordrucke im Steuerprogramm Elster oder auch im Papierformat zu Beginn des Jahres teilweise noch nicht vorliegen haben.

      Wenn man eine Steuererklärung auf Papier abgibt, kann man aber in vielen Fällen auch einfach die entsprechenden Vordrucke aus dem Vorjahr nehmen und dann das Jahr des Vorjahres in das aktuelle Jahr abändern. Ich habe in meiner Praxis erlebt, dass das Finanzamt dieses selbst manchmal macht.

  3. Interessant, dass Privatpersonen in manchen Fällen eine Steuerklärung auf Papier abgeben können. Ich kann mir vorstellen, dass dies für eine sehr kleine Gruppe von Menschen praktisch ist. Es gibt einfach noch Menschen die keinen Computer oder ähnliches benutzen.

    1. Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Die Bereiche, wo der Steuerpflichtige Steuererklärungen noch auf Papier abgeben kann, werden aber immer kleiner. Es ist damit zu rechnen, dass dieses in künftigen Jahren nicht mehr möglich sein wird.

  4. Ich habe die Steuererklärung noch nie elektronisch gemacht bzw. eigentlich hatte ich immer einen Steuerberater. Dennoch denke ich, dass das ein sehr praktisches Werkzeug ist alles Digital zu erledigen. Interessant, dass es als ungültig gezählt werden kann, wenn man sich entscheidet die Erklärung auf Papier ein zuschicken.

    1. Durch die Digitalisierung hat der Steuerpflichtige sowohl Vorteile als auch Nachteile. Vorteil ist, dass man zum Beispiel Vorjahresübernahmen bei der Erstellung der aktuellen Steuererklärung vornehmen kann. Nachteil ist, dass die Finanzbehörden nunmehr die elektronisch eingereichten Erklärungen mittels der IT besser und schneller verproben kann. Das Abweichen vom Durchschnitt fällt schneller auf als früher.

  5. Ich erwäge derzeit die elektronische Steuererklärung und überlege ob dahingehend eine Beratung sinnvoll wäre. Ich habe bislang meine Steuer selbständig erklärt, aber habe nun ein Unternehmen gegründet und werde dementsprechend ohnehin einen Steuerberater zu Rate ziehen. Wie Sie bereits erwähnen, kann man sich dahingehend auch bei den Portalen der Finanzverwaltung erkundigen. Vielen Dank!

    1. Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Ein sehr guter Punkt von Ihnen.

      In Deutschland ist es so, dass mittlerweile auch die sogenannten Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) der Steuerpflichtigen nunmehr in elektronischer Form beim Finanzamt eingereicht werden müssen.

      Auch müssen bilanzierungspflichtige Steuerpflichtige Ihre Bilanzen grundsätzlich als sogenannten E-Bilanz (elektronische Bilanz) einreichen.

  6. Interessant, dass eine schriftliche Steuererklärung nicht gültig ist, wenn die elektronisch übermittelt werden musste. Aber gut, ich finde es sowieso einfacher meine Steuererklärungen online einzureichen. Dann muss ich nichts ausdrucken und keine zusätzliche Portokosten zahlen.

    1. Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Im Ergebnis ist die elektronisch übermittelte Steuererklärung auch effizienter, weil Sie jedes Jahr die Daten aus dem Vorjahr auf das neue Jahr übertragen können und dann nur noch im Hinblick auf die Veränderungen anpassen müssen. Es empfiehlt sich, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.

    2. Bezüglich der Portokosten möchte ich an dieser Stelle gerne mal einen Gedankengang aus der Vergangenheit erläutern.
      In manchen Fällen sind ja noch Belege zu den Werbungskosten einzureichen. Man sollte sich bewusst machen, dass dieser Großbrief mit den Belegen den Wert hat, der in Abzug gebracht werden soll. Bei einigen tausend Euro Werbungskosten war mir das Verlust-Risiko per Post einfach zu hoch, sodass ich mich immer dafür entschied alles persönlich abzugeben. Vorausschauend hätte ich auf solch eine Wiederherstellungs-prozedur keine Lust. Insbesondere wenn die Belege evtl. auch noch für in Zukunft mögliche Versicherungsangelegenheiten gebraucht werden könnten.

      1. Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Ich weise darauf hin, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2017 keine Belege mehr mit an das Finanzamt geschickt werden müssen. Sie brauchen nur die elektronische Steuererklärung abgegeben. Nur wenn das Finanzamt Belege von Ihnen nach der Übersendung der elektronischen Steuererklärung gesondert anfordert, müssen Sie diese einreichen. Dieses erspart häufig viel Arbeit. Gleichwohl müssen Sie immer noch die Belege aufbewahren, weil Sie diese im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung ggf. dem Finanzamt noch zur Verfügung stellen müssen.

  7. Gut zu wissen, dass während Privatpersonen eine Einkommensteuererklärung auf Papier abgeben können, Unternehmer elektronische Steuererklärung abgeben müssen. Das wusste ich nicht! Ich werde bald mein Start-up launchen und informiere mich über das Thema, um vorbereitet zu sein. Danke für den Beitrag, sehr informativ und sehr hilfreich!

    1. Danke für Ihren Kommentar. Wie schon im Artikel geschrieben steht, können nur noch bestimmte Steuerpflichtige die Steuererklärung auf Papier abgeben. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass auch diese Möglichkeit in Zukunft für diesen Personenkreis weiter eingeschränkt bzw. sogar ganz abgeschafft wird. Die Digitalisierung schreitet stark voran.

  8. Ich finde es zielführend, dass man seine Steuererklärung auch elektronisch abgeben kann. Ich verstehe allerdings weniger, dass man bei verpflichtender elektronischer Abgabe das Einreichen in Papierform nicht zur Wahrung der Frist führt. Schließlich wurde doch das Dokument eingereicht. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu Einreichung der Steuer und den Regularien.

    1. Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Sicherlich ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass das Einreichen in Papierform nicht zur Wahrung der Frist führt. Aber das Steuerrecht ist nicht immer ganz nachvollziehbar bzw. logisch. Die Steuerpflichtigen sollen halt eben angehalten werden, die Erklärung elektronisch einzureichen. Der Gesetzgeber hat insoweit einen Handlungsspielraum. Vielleicht kann oder sollte man es vergleichen mit den speziellen Formerfordernissen im Zivilrecht. So ist z.B. nur ein notariell beglaubigter Grundstücksvertrag rechtswirksam.

      1. Ich werde demnächst meine Steuererklärung das erste Mal als Unternehmer abgeben und wurde vor Kurzem auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung aufmerksam gemacht. Ich stimme allerdings Herrn Bucher zu, dass die Wahrung der Frist dadurch als erfüllt gelten sollte. Aber wie Sie schon sagen, es gibt so manche Eigenarten im Steuerrecht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert