Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020

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Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020

Neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Steuerjahr 2020

Für das Steuerjahr bzw. den Veranlagungszeitraum 2020 müssen Sie bei der Abgabe der Steuererklärung für Zwecke der Einkommensteuer die folgenden Fristen einhalten:

 

A. Sie sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet

a) Anfertigung durch einen Steuerberater: Abgabe bis zum 31. Mai 2022

Wenn die Steuererklärung durch den Steuerberater angefertigt wird, wird automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2022 gewährt.

 

b) Anfertigung durch Sie selbst: Abgabe bis zum 31. Juli 2021

Sollten Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2021 einreichen. Steuerberater haben also sieben Monate mehr Zeit, die Steuererklärungen für Sie einzureichen.

Sollten Sie die Frist 31. Juli 2021 als Privatperson nicht einhalten können, zögern Sie nicht, die Kanzlei Dierkes in Oldenburg in dieser Sache anzusprechen. Wir sind gerne bereit, Sie im Rahmen der Erstellung Ihrer Steuererklärungen zu unterstützen. Dann würden wir für Sie automatisch die Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2022 beantragen.

Über ein Webformular der Kanzlei Dierkes können Sie auch automatisiert selbst über unsere Kanzlei eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Dieses geht sehr schnell, ist unverbindlich, einfach und kostenlos. Einfacher bekommen Sie keine Fristverlängerung beim Finanzamt.

Die Kanzlei Dierkes weisst darauf hin, dass durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ auch die Regelungen zu Verspätungszuschlägen verschärft wurden. Eine zu späte Abgabe kann also zu empfindlichen Verspätungszuschlägen (Strafzuschläge in Form von Geld) führen.

 

B. Sie sind nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (freiwillige Einkommensteuererklärung; sog. Antragsveranlagung)

Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie 4 Jahre Zeit freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben und sich dadurch zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Beachte: Geht die freiwillige Steuererklärung nicht innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres (für das Steuerjahr 2018 also bis zum Ablauf des Jahres 2022) beim Finanzamt ein, bearbeitet das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr (sog. Festsetzungsverjährung). Etwaig zuviel gezahlte Steuern können Sie sich dann grundsätzlich nicht mehr zurückholen. Sollte diese bei Ihnen in einem anderen Steuerjahr schon der Fall gewesen sein, sprechen Sie uns an. Manchmal gibt es Konstellationen, wo man an diese „geschlossenen“ Steuerjahre gleichwohl noch herankommt.

Bei Fragen zu der Abgabe von Steuererklärungen kontaktieren Sie uns.

Ihre

Kanzlei Dierkes

RECHT einfach Steuererklärungen abgeben

2 thoughts on “Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020

  1. Gut zu wissen, dass es neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt! Das wusste ich nicht. Das Datum 29. Februar 2020 werde ich im Kopf behalten. Ich werde das mit meinem Steuerberater besprechen, aber ich bin sicher, dass er schon über die neuen Fristen bewusst ist. Danke für den Beitrag!

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